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Muss man einen Polizisten wirklich mit "Sie" ansprechen?

gefragt von drgrey am 29.05.2007 um 16:46 Uhr

Ein befreundeter Holländer hat mir erzählt er musste in Deustchland mal eine Strafe zahlen weil er den Polizisten "gedutzt" hat. Kann das sein?


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RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 29. Mai 2007 16:59
11x
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In Deutschland ist es Sitte, dass man Personen, die man nicht kennt und die augenscheinlich in einer amtsausführenden Position sind mit "Sie" anredet.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 29. Mai 2007 16:49
9x
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Wieso sollten welche Ausländer auch immer unsre deutschen Polizisten Duzen dürfen? Es ist Deutschen auch nicht erlaubt.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 29. Mai 2007 16:52

Im übrigen gibt es in den NL auch Du-je und Sie-U, also hätte Dein Freund den Unterschied kennen können. Dennoch kann man auch als Polizist etwas nachsichtig mit unseren holländischen Nachbarn sein - ein Hinweis reicht auch - muss nicht gleich eine Strafe her...

Kommentar von xchanellex am 29. Mai 2007 16:52

das stimmt, aber viele Niederländer nehmen das nich so genau. ich studiere z.b. dort und wir duzen teilweise sogar unsere dozenten, von unseren mentoren ganz zu schweigen. viele niederländer nehmen das ganze etwas lockerer.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 29. Mai 2007 16:53

Das hätte der Polizist berücksichtigen können - aber eben nicht müssen :-)

Kommentar von xchanellex am 29. Mai 2007 16:55

da gebe ich dir vollkommen recht

Kommentar von Simple_avatar1smallsoust am 29. Mai 2007 16:58

@xchanellex: Das Duzen an Unis ist milieubedingt und auch an deutschen Unis üblicher als in anderen Milieus. - Finde allerdings auch, dass man seine "Amtswürde" auch anders wahren kann als durch Geldstrafen.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 30. Mai 2007 11:05

Richtig, und das "je" im niederländischen wird zudem auch noch oft neutral oder als "man" verwendet. Das "U", also "Sie" ist auch in den Niederlanden, gerade gegenüber Älteren bzw. Ranghöheren üblich. Nicht alle sind da tolerant, gerade Polizisten oder Beamte können da ganz schön empfindlich sein... :-)


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 29. Mai 2007 16:51
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ich glaube das gebietet schon der anstand!


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 29. Mai 2007 16:58
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Die deutsche Rechtsprechung stellt tatsächlich unter Strafe, jemanden ehrverletzend zu duzen. Dabei reicht es nicht, z.B. einen Polizisten einfach zu duzen ("Hier hast Du meinen Führerschein."), sondern es muss schon ein herabwürdigende Absicht aus dem Duzen zu erkennen sein.

Die Gerichte haben mit diesem Thema immer wieder zu tun. Recht bekannt ist aus der jüngsten Zeit das Urteil eines Richters, der Dieter Bohlen das Recht zusprach, Beamte grundsätzlich duzen zu dürfen, weil bekannt sei, dass das zu Bohlens normalen Umgangsformen gehöre und in einem konkreten Fall keinerlei Ehrverletzung durch das Duzen erkannt werden konnte.


PS: Beamtenbeleidigung gibt es nicht. Es gibt nur Beleidigung.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 30. Mai 2007 10:42

Richtig, aber es gibt trotzdem in solchen Fällen eine Besonderheit. Denn laut §194 Abs. 3 StGB kann bei einer so genannten "Beamtenbeleidigung" auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten einen Strafantrag stellen: „Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.“

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 30. Mai 2007 11:44

@pooky: Danke für den Hinweis. Wenn ich mir den zitierten Gesetzestext auf der Zunge zergehen lasse, stelle ich (wie so oft) fest:

Wir Deutschen haben eigentlich ganz schön einen an der Waffel.


Sambista
beantwortet von Sambista am 29. Mai 2007 16:53
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Könnte gut sein, da in Deutschland das "Sie" gebräuchlich ist im Umgang mit Fremden. Spricht allerdings für einen ziemlich formfixierten Amtsträger.





tienchen
beantwortet von tienchen am 29. Mai 2007 17:09
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Dieter Bohlen hatte einen Polizisten auch mit "Du" angesprochen, da gabs ja noch den großen Trubel damit.

Kommentar von 11828f8e9bbba3574038a7aefb831ee1smallDelot am 29. Mai 2007 21:03

Aber das Gericht hat meines Wissens festgestellt, das das bei Herrn Bohlen und nur bei im, Normal sei...LG Detlef


anonym
beantwortet von Lillibelle am 29. Mai 2007 17:10
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ich bin auch schon von fremden geduzt worden (busfahrer, verkäufer, ...) find eich unhöflich, aber warum soll man deswegen strafe zahlen müssen?

und ob der geduzte polizist ist oder was anderes, ist in dem falle völlig wurscht!


Mokli1
beantwortet von Mokli1 am 29. Mai 2007 18:39
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Wenn das so ist, finde ich es sehr unverständlich. Gerade Ausländer haben oft Schwierigkeitem mit unserem Sie und Du. Da vertut man sich schon mal schnell. Und der Polizist hätte wohl ein wenig Fingerspitzengefühl zeigen können


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 1. Oktober 2007 19:24
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Ja, wie es für jeden Menschen normal ist, der eine Person nicht näher kennt. Außer bei Dieter Bohlen, dem ja das Gericht seinen Asi-Sprachschatz genehmigt hat; peinlich, wenn einem verbürgt wird, dass man in einem Umfeld lebt, in dem es wenig Höflichkeit und Respekt gibt.


DogtrainerK9
beantwortet von DogtrainerK9 am 30. Mai 2007 09:02
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Das DU ist eine Beleidigung gegenüber einer sog. Person die Hoheitliche Aufgaben wahrnimmt.

Ich denke es kommt immer auf die Art und Weise an. Wenn ich mich recht erinnere gibt es es Skandinavien das Sie nicht. Im englischen ist es auch nicht richtig ausgeprägt.

Auf das wie kommt es. Ich sehe es in der Regel nicht so eng.....





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