Man hat ja schließlich auch Einnahmen - auch wenn es nur ein Offenstall ist. Vllt. gibt man noch Reitunterricht etc. - oder ist soetwas steuerfrei??? Ab wann muss man es anmelden?

jep, muste, wenn einnahmen aus haltung und zucht zu erwarten sind, bei Unterricht sowieso , dann biste auch landwirtschaftlich Genossenschaftspflichtig, so wurde mir gesagt

nenn das ganze haltergemeinschaft und reitstunden lässt du dir nicht bezahlen sondern nennst das futterspende und dann hast du keine probleme. wenn du dass dann nicht unbedingt auf ein konto überweist sondern vielleicht eine kasse hast, aus der du das geld dann rausnimmst für schmied, heu, stroh und hafer ect. ist das kaum nachweisbar!

Wenn du einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst, musst du das anmelden. Wenn du damit Einnahmen hast, liegt die gewerbliche Tätigkeit doch sehr nahe.

Du solltest mit einem Fachmann klären, ob es Gewerbe oder Landwirtschaft ist.