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Muss man einen Nebenjob seinen Arbeitgeber melden?

gefragt von Alexa87Alexa87 am 12.02.2008 um 10:18 Uhr

Arbeite 39 Std die Woche. Mein Verdienst ist leider so schlecht, dass ich kaum über die Runden komme. Darum möchte mir gerne was mit einen Nebenjob wie Zeitung austragen dazu verdienen. Darf man das, ohne dass der AG Bescheid weiß?


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vollyhn
beantwortet von vollyhn am 12. Februar 2008 10:25
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Zuerst einmal kann es sein, dass im Arbeitsvertrag eine entsprechende Verpflichtung aufgenommen ist und auch die Notwendigkeit, den Nebenjob vom Arbeitgeber genehmigen zu lassen. Dieser muss die Genehmigung erteilen, wenn keine Konkurrenztätigkeit ausgeübt wird und betriebliche Belange auch sonst nicht entgegenstehen.

Entgegenstehende betriebliche Belange können beispielsweise schon dann vorliegen, wenn bei der Addition der Arbeitszeiten von Haupt- und Nebenjob die regelmäßige Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz überschritten wird mit 8 Stunden täglich. Der Hauptarbeitgeber kann sich nämlich auch ordnungswidrig verhalten, wenn erst durch die beiden Tätigkeiten eine Überschreitung der Arbeitszeit erfolgt.

Kommentar von 5b3d668085b4b7c813041fb5476184d2smallmarialuisa am 12. Februar 2008 10:26

DH, eben........

Kommentar von Ca13353778492773792a593f64114692smallAlexa87 am 12. Februar 2008 10:28

im Arbeitsvertrag ist davon nichts vereinbart!

Kommentar von 5b3d668085b4b7c813041fb5476184d2smallmarialuisa am 12. Februar 2008 10:31

ich würde es dem Arbeitgeber melden (nicht fragen, nur melden)........

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 12. Februar 2008 10:37

wozu, wenn nix im vertrag dazu steht?

Kommentar von 5b3d668085b4b7c813041fb5476184d2smallmarialuisa am 12. Februar 2008 10:41

lies nach bei Indy72....warum nicht transparent leben....es schläft sich besser...

Kommentar von Ef198f31216ba34e91b91b0704d593d2smallMarvello am 12. Februar 2008 10:45

ist ja schön, deine Antwort. Auch richtig. Was mich aber "immer mehr" nervt, sind eben diese Antworten. Dieses "Gesetzdeutsch"! Das geht einfacher auch. Ich gehe einfach zu dem Chef und sage: so und so. Dann sagt der Chef ja oder nein!

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 12. Februar 2008 11:08

Die Höchstarbeitszeit liegt bei 10 bzw. 12 Stunden täglich, 48 bzw. 60 Stunden wöchentlich! Je nach Branche. ;-)


Quandt
beantwortet von Quandt am 12. Februar 2008 11:04
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Anzeigen muss man es auf jeden Fall, bei einem Volumen kleiner 10 Stunden pro Woche darf der 1. Arbeitgeber es nicht unterbinden. Darüber ist es eine Kann-Reglung. Und ganz wichtig, der Zweitjob darf keine negativen Auswirkungen auf den 1. Arbeitsplatz haben!


Vollstrecker
beantwortet von Vollstrecker am 12. Februar 2008 10:19
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Wenn die Tätigkeit nichts mit deinem Job zu tun hat, ist das kein Problem.

Kommentar von 5b3d668085b4b7c813041fb5476184d2smallmarialuisa am 12. Februar 2008 10:20

also in der Schweiz ist das nicht so einfach mit "kein Problem"....


marialuisa
beantwortet von marialuisa am 12. Februar 2008 10:20
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muss gemeldet werden......

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 12. Februar 2008 10:20

nur wenn es im vertrag steht, sonst kann sie machen was sie will!


DrLove
beantwortet von DrLove am 12. Februar 2008 10:21
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wenn im vertrag nix gegenteiliges steht, kannste machen, was du willst.
(aber selbst wenn, wie will dein ag rauskriegen, dass du am WE Zeitungen austrägst...?)

Kommentar von Ca13353778492773792a593f64114692smallAlexa87 am 12. Februar 2008 10:27

steht nichts im vertrag

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 12. Februar 2008 10:37

dann mach es!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 12. Februar 2008 10:37
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Über die Nebenjobs gibt es Urteile en-mass in jedwede Richtung. Der Tenor geht allerdings dahingehend, dass:

  • man den Arbeitgeber über die Nebenbeschäftigung informieren darf, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Vertrag gefordert wird.

  • man eine artverwandte Beschäftigung genmehmigen lassen muss. Artverwandter Nebenjob könnte die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers in seinem Hauptjob beeinträchtigen oder der MA könnte könnte dabei illegalerweise auf sein Isiderwissen aus dem Hauptjob zurückgreifen. Immer wenn man in die Nähe dieser Kriterien kommt, sollte man vorsichtig sein.

Andererseits wäre die Infomation über einen Nebenjob ein allarmsignal für einen klugen Arbeitgeber, über die Löhne in der Firma nachzudenken.

Kommentar von Ca13353778492773792a593f64114692smallAlexa87 am 12. Februar 2008 11:23

der erhöht mir keinen lohn... :-(

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 12. Februar 2008 11:40

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Niklaus
beantwortet von Niklaus am 12. Februar 2008 11:13
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Jeder Nebenjob muss vom Arbeitgeber genehmigt werden. Denn er hat ein Exklusivrecht auf deine Arbeitskraft.


anonym
beantwortet von bert2008 am 17. April 2008 23:33
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