Alexa87 am 12.02.2008 um 10:18 Uhr
Arbeite 39 Std die Woche. Mein Verdienst ist leider so schlecht, dass ich kaum über die Runden komme. Darum möchte mir gerne was mit einen Nebenjob wie Zeitung austragen dazu verdienen. Darf man das, ohne dass der AG Bescheid weiß?

Zuerst einmal kann es sein, dass im Arbeitsvertrag eine entsprechende Verpflichtung aufgenommen ist und auch die Notwendigkeit, den Nebenjob vom Arbeitgeber genehmigen zu lassen. Dieser muss die Genehmigung erteilen, wenn keine Konkurrenztätigkeit ausgeübt wird und betriebliche Belange auch sonst nicht entgegenstehen.
Entgegenstehende betriebliche Belange können beispielsweise schon dann vorliegen, wenn bei der Addition der Arbeitszeiten von Haupt- und Nebenjob die regelmäßige Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz überschritten wird mit 8 Stunden täglich. Der Hauptarbeitgeber kann sich nämlich auch ordnungswidrig verhalten, wenn erst durch die beiden Tätigkeiten eine Überschreitung der Arbeitszeit erfolgt.

Anzeigen muss man es auf jeden Fall, bei einem Volumen kleiner 10 Stunden pro Woche darf der 1. Arbeitgeber es nicht unterbinden. Darüber ist es eine Kann-Reglung. Und ganz wichtig, der Zweitjob darf keine negativen Auswirkungen auf den 1. Arbeitsplatz haben!
Wenn die Tätigkeit nichts mit deinem Job zu tun hat, ist das kein Problem.
marialuisa am 12. Februar 2008 10:20 also in der Schweiz ist das nicht so einfach mit "kein Problem"....

muss gemeldet werden......
DrLove am 12. Februar 2008 10:20 nur wenn es im vertrag steht, sonst kann sie machen was sie will!

wenn im vertrag nix gegenteiliges steht, kannste machen, was du willst.
(aber selbst wenn, wie will dein ag rauskriegen, dass du am WE Zeitungen austrägst...?)

Über die Nebenjobs gibt es Urteile en-mass in jedwede Richtung. Der Tenor geht allerdings dahingehend, dass:
man den Arbeitgeber über die Nebenbeschäftigung informieren darf, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Vertrag gefordert wird.
man eine artverwandte Beschäftigung genmehmigen lassen muss. Artverwandter Nebenjob könnte die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers in seinem Hauptjob beeinträchtigen oder der MA könnte könnte dabei illegalerweise auf sein Isiderwissen aus dem Hauptjob zurückgreifen. Immer wenn man in die Nähe dieser Kriterien kommt, sollte man vorsichtig sein.
Andererseits wäre die Infomation über einen Nebenjob ein allarmsignal für einen klugen Arbeitgeber, über die Löhne in der Firma nachzudenken.

Jeder Nebenjob muss vom Arbeitgeber genehmigt werden. Denn er hat ein Exklusivrecht auf deine Arbeitskraft.
Hier wird deine Ausgangsfrage beantwortet:
http://blog.minidienste.de/2008/03/13/zweitjob-bzw-minijob-neben-hauptjob-gesuch...
DH, eben........
im Arbeitsvertrag ist davon nichts vereinbart!
ich würde es dem Arbeitgeber melden (nicht fragen, nur melden)........
wozu, wenn nix im vertrag dazu steht?
lies nach bei Indy72....warum nicht transparent leben....es schläft sich besser...
ist ja schön, deine Antwort. Auch richtig. Was mich aber "immer mehr" nervt, sind eben diese Antworten. Dieses "Gesetzdeutsch"! Das geht einfacher auch. Ich gehe einfach zu dem Chef und sage: so und so. Dann sagt der Chef ja oder nein!
Die Höchstarbeitszeit liegt bei 10 bzw. 12 Stunden täglich, 48 bzw. 60 Stunden wöchentlich! Je nach Branche. ;-)