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Muss man einen Nebenjob dem Arbeitgeber melden?

gefragt von daniel82daniel82 am 07.11.2007 um 22:24 Uhr

Ich bin von Beruf Programmierer, verdiene aber zu wenig und würde gerne einen Nebenjob annehmen.

Daher würde ich gerne freitags oder samstags in einer Bar arbeiten hinter der Theke oder als Türsteher.

Darf ich einfach einen Nebenjob suchen oder muss ich erst meinen Arbeitgeber informieren und eine Erlaubnis einholen?


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Reply


Indy72
beantwortet von Indy72 am 7. November 2007 22:28
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Das kommt ganz auf deinen Arbeitsvertrag an. Generell würde ich in deinem Falle meinen, dass Der Arbeitgeber nichts gegen das Kellnern eines Programmierers einwänden könnte.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 8. November 2007 10:52

Er darf es untersagen wenn sich zeigt, daß die Arbeitsleistung sinkt, z. B. durch die entgangene Erholung, oder durch anhaltende Müdigkeit aufgrund der langen Arbeitszeiten.


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 7. November 2007 22:28
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Du musst auf jeden Fall deinen Arbeitgeber informieren und eine Genehmigung bekommen. Wenn es nicht in einer Kongurenzfirma ist und du weiterhin deine Leistungen bringst, wird dein AG nichts dagegen haben. LG Lotusblume

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 7. November 2007 23:36

Die Antwort ist nicht richtig. Der AG muss nur informiert werden und seine Genehmigung geben, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart ist.

Kommentar von 52a6a9132a85c3c4a5b9333bbaa38fecsmallLotusblume12 am 7. November 2007 23:52

OK, überzeugt :)
Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich zulässig. Der Arbeitnehmer kann sich diesbezüglich auf seine Grundrechte aus Art. 12 GG bzw. Art. 2 Abs. 1 GG berufen.

Eine Nebenbeschäftigung ist jedoch dann unzulässig, wenn der Arbeitgeber ein "berechtigtes Interesse" an deren Unterlassung darlegen kann, Schwarzarbeit vorliegt oder die Nebentätigkeit während des Urlaubs geleistet wird. Auch die arbeitsvertragliche Vereinbarung eines Nebentätigkeitsverbotes ist möglich. Dieses ist aber nur wirksam, wenn der Arbeitgeber wiederum ein "berechtigtes Interesse" daran hat.

Ein "berechtigtes Interesse" liegt immer dann vor, wenn die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt wird. Nicht zulässig ist dagegen ein generelles Verbot.

Auch die Anzeige der Nebentätigkeit ist nur dann notwendig, wenn die Interessen des Arbeitgebers bedroht sind.

Kontrollieren Sie daher zunächst Ihren Arbeitsvertrag. Bei einer Nebentätigkeit von nur 1 Stunde wöchentlich bzw. eherenamtlichen Vereinstätigkeiten in der Freizeit dürfte jedoch eine Beeinträchtigung der Hauttätigkeit in jedem Fall ausscheiden.

Hinsichtlich der zeitlichen Ausweitung der Nebentätigkeit müssen Sie unbedingt darauf achten, dass die Arbeitszeit im Hauptarbeitsverhältnis und in der Nebentätigkeit zusammengenommen die gesetzlichen zulässigen Grenzen (vgl. § 3 Arbeitszeitgesetz) nicht überschreiten. Außerdem könnte bei erheblicher Mehrbelastung doch noch eine Beeinträchtigung des Hauptarbeitsverhältnisses eintreten mit der Folge, dass Sanktionen drohen. Feste Grenzen lassen sich hier jedoch nicht ziehen. Bin vom öffentlichen Dienst ausgegangen. LG Lotusblume


Qetan
beantwortet von Qetan am 7. November 2007 22:28
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Mein Mann ist Beamter und dazu verpflichtet, jeden Nebenjob beim Arbeitgeber zu melden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. November 2007 22:59

Für Beamte gelten ganz andere Regelungen.


daniel82
beantwortet von daniel82 am 7. November 2007 22:29
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Als Programmierer ist ein Job hinter der Bar wohl kaum Konkurrenz. ;-)

Mist. Ich finde es unangenehm meinem Chef zu sagen, dass ich einen Nebenjob brauche um ausreichend zu verdienen. :(

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. November 2007 23:01

Wieso du? Das sollte eher deinem Chef unangenehm sein, wenn er dir nicht genug bezahlt. (Es sei denn du hast teure Hobbies, wo viel Geld drauf geht)

Kommentar von Gutefrage.net Support am 27. Juni 2008 09:13

Liebe/r daniel82,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Marie vom gutefrage.net-Support


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 8. November 2007 12:11
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In der Regel muss jede Nebentätigkeit beim AG gemeldet und genehmigt sein. Denn es kann ja auch sein, dass durch die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit vernachlässigt oder nicht voll ausgeübt werden kann. Ausserdem gibt es noch andere Gründe.





demosthenes
beantwortet von demosthenes am 8. November 2007 13:11
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Zumindest musst Du es dem AG melden, normalerweise, bei einem Vollzeitjob, musst Du vorher sogar seine Genehmigung einholen.




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