Wenn ich nachts z.B. wirklich richtig starke Bauchschmerzen bekomme und den Notarzt rufe, der mich dann ins Krankenhaus bringt, da wird dann aber z.B. nur eine normale Magenverstimmung festgestellt, zahlt den transport ins Krankenhaus dann die gesetzliche Krankenkasse oder muss man das selbst zahlen?

Wenn der gerufene Arzt einen Krankentransport veranlasst hat, zahlt das auch die Kasse!!!!!!!! Egal, ob nur ein Furz quer lag oder ob es ein Darmverschluss war.

Nein, das bezahlst du.
Wäre mal interessant mit welcher Begründung du das bejahst.
Wenn Arzt mit "unklarem Bauch" bzw. "unklarem Abdomen" ins Krankenhaus einweisst, und sich dort die Sache als harmlos rausstellt: Umso besser! Kann sich nämlich auch z.B als ein "Durchbruch Appendix" oder andere vital gefährliche Sachen herausstellen.
Würde Arzt NICHT ins Krankenhaus einweisen, und sich nachträglich eine lebensgefährliche Diagnose herausstellen, sollte der Arzt gelinde gesagt einen guten Anwalt kennen.
Abschliessend bin ich erstaunt, mit welcher Leichtfertigkeit hier gewisse GF-User ohne jegliche Begründung sinngemässe Kommentare bzw. Antworten abgeben: YEP/wer sollte dir diese Fahrt spendieren?/Nein, die Fahrt bezahlst du!
DH
Mariposa68 am 5. November 2008 11:59 Ich glaube du hast die Frage nicht richtig gelesen. Wenn ICH den Krankenwagen rufe, bezahle ich das auch. Wenn der Arzt das verordnet über nimmt das die Kasse.
Vorsicht von wegen "nicht richtig lesen".
Da steht:
"und den Notarzt rufe, der mich dann ins Krankenhaus bringt...".
Notarzt bedeutet nicht automatisch Krankenwagen.
Mariposa68 am 5. November 2008 12:15 Ja, aber den bezahlt man selber. Hatten wir grad erst im Juli. Notfall, Krankenwagen kam, 10€!!!

Hier kannst du dich darüber belesen:
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de8765&SID=fm1YsgWySRDCF1NoIBq5GfKq8ewJ...
Wer sollte dir diese fahrt spendieren? Das mußt du bezahlen.

Na das geht ja kräftig durcheinander.Du bezahlst nicht!!!Ich wurde mit Kolik vom Notarzt ins KH gebracht,sogar2 wurden gerufen,jedoch von einem Arzt-und da liegt der Unterschied.Keine Kosten für mich.Jedoch genügend Krankenhaustagezuzahlung,ein anderes Thema.Wirst du jedoch wegen Alkoholabusus abgeholt und eingewiesen,zahlst du kräftig,ist kein krankheitsbedingter Notfall--einfach nur bes...
Das ist ein gelegentliches Problem. Gemäß Sozialgesetzgebung werden Krankentransporte zur ambulanten Behandlung nur erstattet, wenn sie durch die Kasse vorher genehmigt wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die ambulante Behandlng erst nachträglich herausgestellt hat.
Allerdings handelt es sich in einem solchen Fall um einen potentiell lebensbedrohlichen Notfall, in dem die Genehmigung der Kasse nicht abgewartet werden kann, und bei dem auch nicht davon auszugehen ist, dass eine ambulante Behandlung ausreicht.
Wenn die Kasse trotzdem eine Rechnung stellt, was ich tatsächlich schon erlebt habe, reicht normalerweise zur Klärung des Sachverhaltes ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter der Kasse, ggf. ein begründeter schriftlicher Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung aus, um die Sache aus der Welt zu schaffen.

Ich wurde nachts schon einmal mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gefahren. Wir hatten ihn gerufen. Später habe ich eine Rechnung bekommen und musste dazubezahlen!
Natürlich bezahlst Du das. Du bist Mitglied einer Kasse und zahlst dafür Beiträge. Und diese Kasse zahlt dann den Transport.
Amelie07 am 5. November 2008 11:46 Also was denn nun?!?
Du zahlst für die Leistung indirekt über den Kassenbeitrag.