Muss man einen Fahrradträger vom TÜV abnehmen lassen?
Ich habe einen Fahrradträger für die Hängerkuppung geschenkt bekommen. Der Vorbesitzer hat diesen vom TÜV abnehmen lassen und einen entsprechenden Abnahmeschein mit seinem Kennzeichen erhalten. Der Träger hat aber einen Aufkleber mit einer Nummer, die mit E4 anfängt. Laut Aussage eines Bekannten ist nach den neuesten Verordnungen eine TÜV-Abnahme nicht mehr notwendig. Wie verhalte ich mich richtig?
4 Antworten
Wenn du zu dem Fahrradträger eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) bekommen hast, brauchst du damit nicht zum TÜV. Musst sie aber immer mitführen.
Hast du keine, besorg sie dir vom Hersteller.
Eine Tüv Abnahme ist nicht notwendig. Du brauchst nur die Typzulassung (ABE) des Herstellers. Es kann auch sein das sie einfach nur Montageanleitung heißt.
Nein,normalerweise werden die schon nach der Herstellung durch die Qualitäskontrolle geprüft.Regelmäßige Wartung und Kontrolle schadet aber nicht...)
Wir haben das Teil noch nie beim TÜV vorgestellt.