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Muss man einen Ausgleichsanspruch anders versteuern?

gefragt von derAussendienst am 26.08.2008 um 17:04 Uhr

Wenn man von einer Firma nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses einen Ausgleichsanspruch bezahlt bekommt, wird der dann wie jedes andere Einkommen versteuert oder gelten dabei andere Steuersätze?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 26. August 2008 17:11
2x
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Was für ein Ausgleichsanspruch? Soll das so ne Art Abfindung sein ... oder was? Bitte mehr Infos dazu.

Kommentar von derAussendienst am 26. August 2008 17:18

Es handelt sich um eine einmalige Zahlung für die Abtretung der gewonnen Kunden während der Beschäftigungszeit im selbstständigen Verhältnis auf Provisionsbasis. D.H. danach sind alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. August 2008 17:29

Da kenn ich mich nicht aus. Unter ''Beschäftigungsverhältnis'' hätte ich jetzt eigentlich ein Arbeitsverhältnis vermutet.

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