Mich würde mal interessieren ob man einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe persönlich abholen muß oder ob man sich den auch zusenden lassen kann. Und, kann ich den holen wo ich will städtemäßig???
was sind denn das für Antworten ?? Prozesskostenhilfe MUSS man SELBST beantragen. Punkt ! Man geht zum Amtsgericht in der Stadt in der man wohnt. Dort gibt es einen Rechtspfleger, dem erklärt man dass ein Streit auf einem zukommt und dass man einen Anwalt braucht. Dieser Rechtspfleger braucht von Dir eine Verdienstbescheinigung ( oder letzte Lohnabrechnung oder H4.Bescheid ), Deine Ausgaben und Kontoauszüge. Von diesem Rechtspfleger bekommst Du dann ( nachdem er sehen konnte dass Du Dir dies alles wie z.B. ein Prozess sonst nicht leisten kannst ) einen Bewilligungsschein. Mit diesem Schein kannst Du dann zu einem Anwalt Deiner Wahl, und anschliessend zum Prozess, und dies alles kostet Dir nichts. Punkt !!

soweit ich weiss beantragt der anwalt das beim zuständigen gericht!du bekommst dann einen bewilligungsbescheid!
kikkerl am 20. Oktober 2009 07:59 man kann den auch persönlich beantragen gehen. habe ich für meine mama machen müssen, der anwalt wollte das nicht selber machen meinte das müssten wir selber tun.

ja. dafür machst du dir einen termin beim sozialgericht und wenn du hingehst und deinen hartz4 bescheid oder arbeitslosengeldbescheid vorzeigst kriegst du den auf der stelle. da wird nichts zugesendet
Adelante am 20. Oktober 2009 08:01 Die Gerichstskosten trägt beim Soz.Gericht automatisch der Steuerzahler nur Anwaltskosten trägt jeder selbst und wird nur auf Antrag durch dessen gewährt.
Aloha
kikkerl am 20. Oktober 2009 08:07 so zu meiner sachlage damit du auch verstehst was ich meine: wir sind wegen der rente von meiner mutter zum anwalt gegangen und dieser hat uns gesagt wir sollen selber einen antrag auf anwaltskosten stellen, was wir auch gemacht haben. wir mussten halt mit den papieren vom anwalt zum sozialgericht und die sache hat sich erledigt und der anwalt wurde bezahlt. ;-)

Scheint regional unterschiedlich zu sein, hier muss man selber zum Gericht und den beantragen, meist bekommt man den nicht mal sofort, da die erst alles genau prüfen und dann muss man einen Anwalt finden, der mit diesem Schein den Fall übernimmt. Tun viele Anwälte nämlich nicht, da es kein Geld bringt.

Die Beantragung läuft nur über einen Anwalt da ja auch dessen Kosten gedeckelt werden müsse.
Aloha
kikkerl am 20. Oktober 2009 08:00 eben nicht ;-) kann man auch persönlich abholen.man muss halt vorweisen wozu man den braucht.
Crow30 am 20. Oktober 2009 08:07 Stimmt nicht ganz, hier muss man selber zum Gericht und den beantragen, meist bekommt man den nicht mal sofort, da die erst alles genau prüfen und dann muss man einen Anwalt finden, der mit diesem Schein den Fall übernimmt. Tun viele Anwälte nämlich nicht, da es kein Geld bringt.