Angeblich geht es um die Überprüfung des baulichen Zustandes der Wohnungen. Zusätzlich ist ein Fragebogen auszufüllen, in dem zum Beispiel gefragt wird, ob man vorhabe, in nächster Zeit auszuziehen. Frage mich nun, auf welcher Rechtsgrundlage solch eine Begehung und solche Auskünfte zugelassen und gegeben werden müssen. Im Mietvertrag steht davon natürlich nichts.
Die Besichtigung (Begehung) durch den Vermieter oder einen Beauftragten muss nur bei Auszug und dadurch nötige Weitervermietung gestattet werden. Das gilt aber auch, wenn tatsächliche Schäden vorliegen sollten. In deinem Fall glaube ich aber eher, dass das Haus verkauft werden soll und eine Bestandsaufnahme gemacht wird.

ja, sicherlich. es könnte ja nötig sein, ernsthafte schäden zu reparieren.
im Rahmen der Gefahrenabwehr ist eine Begehung grundsätzl. erlaubt. MfG

hallo freitag, ich möchte dich auf meine ausführliche antwort vom 11.02.07, 18:35 h auf eine gleichgeartete frage hinweisen, lies bitte dort nach. den fragebogen halte ich für unzulässig, er verletzt den datenschutz.