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Muss man eine Wohnungsbegehung durch einen von der Hausverwaltung beauftragten Architekten zulassen?

gefragt von freitag am 24.05.2007 um 21:02 Uhr

Angeblich geht es um die Überprüfung des baulichen Zustandes der Wohnungen. Zusätzlich ist ein Fragebogen auszufüllen, in dem zum Beispiel gefragt wird, ob man vorhabe, in nächster Zeit auszuziehen. Frage mich nun, auf welcher Rechtsgrundlage solch eine Begehung und solche Auskünfte zugelassen und gegeben werden müssen. Im Mietvertrag steht davon natürlich nichts.

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Recht x 35.104 Mietrecht x 3.881 Privatsphäre x 111 Auskunftspflicht x 16 Wohnungsbegehung im Auftrag der HV x 1

anonym
beantwortet von Regenmacher am 24. Mai 2007 21:07
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Die Besichtigung (Begehung) durch den Vermieter oder einen Beauftragten muss nur bei Auszug und dadurch nötige Weitervermietung gestattet werden. Das gilt aber auch, wenn tatsächliche Schäden vorliegen sollten. In deinem Fall glaube ich aber eher, dass das Haus verkauft werden soll und eine Bestandsaufnahme gemacht wird.


sonne55
beantwortet von sonne55 am 24. Mai 2007 21:04
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ja, sicherlich. es könnte ja nötig sein, ernsthafte schäden zu reparieren.


anonym
beantwortet von georgyellow am 25. Mai 2007 01:02
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im Rahmen der Gefahrenabwehr ist eine Begehung grundsätzl. erlaubt. MfG


albatros
beantwortet von albatros am 3. Juni 2007 19:10
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hallo freitag, ich möchte dich auf meine ausführliche antwort vom 11.02.07, 18:35 h auf eine gleichgeartete frage hinweisen, lies bitte dort nach. den fragebogen halte ich für unzulässig, er verletzt den datenschutz.


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 24. Mai 2007 22:07
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Schliesse mich der Meinung von sonne55 an.


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