Muss man eine Wohnung schriftlich kündigen oder auch telefonisch?

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Muss man eine Wohnung schriftlich kündigen oder auch telefonisch?

§ 568 BGB
Form und Inhalt der Kündigung

(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.

(2) Der Vermieter soll den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen.

Das dann am Besten per Einwurfeinschreiben und nicht wie ein User schreibt mit Rückschein.

Bei Einwurfeinschreiben gilt es als zugestelllt, der Vermieter kann als die Annahme nicht verweigern und es ist egal ob er da ist oder im Urlaub.

Außerdem ist es billiger.

MfG

johnnymcmuff

Muss man eine Wohnung schriftlich kündigen

Ja: "Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen" Form, § 568 I BGB.

Meint ein Schriftstück mit Originalunterschrift/en aller unter Mieter genannten Personen, dass dem Vermieter zur Kentniss gelangen kann. Kein Anruf, Fax, SMS, E-Mail, ...

G imager761


Die Kündigung eines Mietvertrags bitte immer schriftlich vornehmen! Wenn du es telefonisch machst, hast du keinerlei Beweise. Am besten schickt man solche Papiere auch noch per Einschreiben und zeitlich großzügig bemessen hinsichtlich der Kündigungsfrist.

Gemäß § 568 BGB ist nur eine schriftliche Kündigung wirksam. Zudem sollte im Bestreitensfalle der Kündigende den rechtzeitigen Zugang des Kündigungsschreiben nachweisen können. Dies geht am besten per Einwurfeinschreiben oder über die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.

http://dejure.org/gesetze/BGB/568.html

Eine Wohnung muss man immer schriftlich kündigen. Die Kündigung muss von allen Mietern, die den Vertrag unterschrieben haben, auch unterschrieben werden. Man schickt die Kündigung am besten per Einwurfeinschreiben an die Adresse des Vermieters, die auch im Mietvertrag enthalten ist.