Mein Bruder war im Erziehungsjahr und hat nur ein halbes Jahr geringfügig gearbeitet (während der Elternzeit)... Muss er eine Steuererklärung machen?!
Eine genaue Aussage kann nicht getroffen werden, denn es hängt davon ab, was er sonst noch an Geld verdient/bekommen hat. Geht man davon aus, dass er weder verheiratet ist und als Aushilfe ohne Lohnsteuerkarte gearbeitet hat, dann ist er nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Wenn dein Bruder nicht selbstständig ist oder vielmehr zu einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet, dann muss er keine Steuererklärung abgeben. Ist halt sein "Risiko"... er kann was wiederkriegen, genauso wie er ne Nachforderung kriegen kann.