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muss man eine sondervorauszahlung die im Feb. geleistet wurde im Dez darauf noch berücksichtigen?

gefragt von waaftaschn am 29.07.2009 um 10:32 Uhr

Steuerrechtlich gesehen. In welcher Höhe? Bitte fachkundige Antworten. Danke!

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Recht x 35.292 Steuern x 2.943 Finanzamt x 937

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anonym
beantwortet von germering am 30. Juli 2009 09:14
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Hilfreichste Antwort

Ich denke es geht um Umsatzsteuer. Die Anrechnung der geleisteten Sondervorauszahlung erfolgt bei der Berechnung der Vorauszahlung für den Monat Dezember. D.H. die Vorauszahlung für Dezember verringert sich um die geleistete Sondervorauszahlung.


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anonym
beantwortet von EnnoBecker am 1. August 2009 09:19
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...also, immer wieder toll, solche Sachverhaltsdarstellungen, die mehr Fragen aufwerfen als der magere Tatbestand hergibt. Hier ist noch nicht mal die Steuerart benannt.
.
Leute gibts....

Kommentar von waaftaschn am 15. August 2009 15:48

Ja, Leute solls geben... ;-)


anonym
beantwortet von waaftaschn am 29. Juli 2009 10:37
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Danke Leute, ich habs schon!!! Vorauszahlung war im selben Geschäftsjahr, ich muss es abziehen.


anonym
beantwortet von Sumpfhexe am 29. Juli 2009 10:36
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meinst du .. .in der Umsatzsteuer ? das 1/11 = die Dauerfristverlängererung ... ? Die must du auf jeden Fall bei der Berechnung des neuen 1/11 im Dezember mit berücksichtigen. Und auch bei der Dezember-Umsatzsteuer-Voranmeldung.


anonym
beantwortet von tergenna am 29. Juli 2009 10:34
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meinst du die 1/11-Umsatzsteuer-zahlung oder was ???


anonym
beantwortet von waaftaschn am 29. Juli 2009 10:34
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Sprich die Vorauszahlung bei der Vorsteuer dann abziehen?


anonym
beantwortet von anjanni am 29. Juli 2009 10:34
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Hä? Im gleichen Jahr im Dezember?

Für die Steuer gilt immer das gesamte Jahr...


ODI76
beantwortet von ODI76 am 29. Juli 2009 10:34
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