Steuerrechtlich gesehen. In welcher Höhe? Bitte fachkundige Antworten. Danke!
Ich denke es geht um Umsatzsteuer. Die Anrechnung der geleisteten Sondervorauszahlung erfolgt bei der Berechnung der Vorauszahlung für den Monat Dezember. D.H. die Vorauszahlung für Dezember verringert sich um die geleistete Sondervorauszahlung.
...also, immer wieder toll, solche Sachverhaltsdarstellungen, die mehr Fragen aufwerfen als der magere Tatbestand hergibt. Hier ist noch nicht mal die Steuerart benannt.
.
Leute gibts....
Ja, Leute solls geben... ;-)
Danke Leute, ich habs schon!!! Vorauszahlung war im selben Geschäftsjahr, ich muss es abziehen.
meinst du .. .in der Umsatzsteuer ? das 1/11 = die Dauerfristverlängererung ... ? Die must du auf jeden Fall bei der Berechnung des neuen 1/11 im Dezember mit berücksichtigen. Und auch bei der Dezember-Umsatzsteuer-Voranmeldung.
meinst du die 1/11-Umsatzsteuer-zahlung oder was ???
Sprich die Vorauszahlung bei der Vorsteuer dann abziehen?
Hä? Im gleichen Jahr im Dezember?
Für die Steuer gilt immer das gesamte Jahr...