Nur vom Nachbarn oder auch von der Gemeinde?
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Hallo! Die Frage lässt sich nicht so "mal eben" beantworten. Ich habe sowas gerade hinter mir und staune immer noch, was einem so alles widerfahren kann... Zunächst mal gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. In Niedersachsen z.B. ist es laut Bauordnung erlaubt, eine bis zu 1,80 m hohe Sichtschutzwand ohne Erlaubnis des Nachbarn zu errichten. Darüberhinaus gibt es aber manchmal in den einzelnen Gemeinden Sonderregelungen, da müsstest du dich mal schlau machen. So weit, so gut, sollte man meinen. Ist aber nicht so. Da gibt es noch den Aspekt der sog. Ortsüblichkeit. Das heißt, sind im erweiterten Umkreis, also z. B. Landkreis, solche Zäune üblich? Wenn nicht, kannst du Pech haben, und der Nachbar kann dagegen angehen. Meiner hat's getan, hat sogar Klage erhoben, und der Richter hat entschieden, dass der Zaun in der Höhe gekürzt werden muss.... Die Gemeinde kann meines Wissens nur dann Einwände erheben, wenn du den Zaun direkt an einer öffentlichen Straße errichten willst.