gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Muss man eine Sat-Schüssel anmelden bzw. genehmigen lassen?

gefragt von knocknockneo am 27.04.2008 um 13:06 Uhr

Muss ich eine Satellitenschüssel anmelden bzw genehmigen lassen? Bei wem? Was kostet das und was passiert wenn ich das nicht mache?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.097 Fernsehen x 7.035 Satellit x 130 Satellitenschüssel x 46 Sat-Schüssel x 21

regideur
beantwortet von regideur am 27. April 2008 13:08
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn sie sichtbar angebracht werden soll muss der Vermieter darüber informiert werden. Er kann es auch untersagen. Kosten sollten Dir dafür nicht entstehen. Das Du GEZ zahlen musst versteht sich von selbst.

Kommentar von 0575f91c1a92ec591d16d28447f3778dsmallWhitefall am 27. April 2008 13:19

Allein für eine Satellitenschüssel muss man noch keine GEZ-Gebühr bezahlen, sie könnte aber GEZ-Kontrolleure anlocken.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 27. April 2008 13:33

Das ist sicher richtig. Aber warum stellt man sich den sonst eine Schüssel auf? Die Kontrolleure sind auch nicht auf den Kopf gefallen. Es wird also keiner nach einem Fernseher fragen und trotzdem herausbekommen ob es einen gibt.

Kommentar von 5d45023d3e5d9393f73d0d9d4e0e38a9smallJoGerman am 28. April 2008 06:37

@regideur: Schon mal was von Sky-DSL gehört? Dazu braucht man ne Schüssel, aber keinen Fernseher.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 28. April 2008 18:13

Und?

Wer sagt denn dass man nur für ein aufgestelltes Fernsehgerät zahlen muss? Auch damit (Sky-DSL) hat man die Möglichkeit Fernsehprogramme zu empfangen und Radio zu hören. Was wiederum bedeutet GEZ ist zu entrichten selbst wenn es nachweisbar kein Fernseher oder Radio in der Wohnung gibt. Der Rechner und der Monitor reichen dafür völlig aus.


critter
beantwortet von critter am 27. April 2008 14:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Als deutscher Mieter benötigt man die Genehmigung des Vermieters. Ist man Ausländer, muss der Vermieter die Schüssel erlauben, damit man die Heimatsender empfangen kann.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 27. April 2008 13:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn es Dein Haus ist, dann nicht! Allerdings sollte man bei der GEZ angemeldet sein! Die entfällt durch die Schüssel nicht; die Schüssel ist aber ein verlässlicher und gut sichtbarer Hinweis, dass ein Fernsehgerät vorhanden ist!

Kommentar von E23157aa21f20750536cd46115410d26smallganzneuelola60 am 27. April 2008 13:15

Aber eine SAT-Schüssel ist kein Beweis eines Fernsehers

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 27. April 2008 13:58

Aber ein gerne gebrauchtes Indiz! Die Frage der GEZ Fahnder wäre, was macht man mit einer Schüssel ohne Fernseh oder Radio! Und da haben sie dich dann ganz schnell!

Kommentar von Werniman am 27. April 2008 21:35

Internet via Satellit zum Beispiel. Ein Internetzugang ist zwar inzwischen auch GEZ-pflichtig,allerdings ist das billiger als "TV-GEZ".


ganzneuelola60
beantwortet von ganzneuelola60 am 27. April 2008 13:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

generell sind Sat-Schüsseln nicht genehmigungspflichtig ,wozu auch? Du darfst sie halt nur evtl. nicht an jede Hauswand montieren


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 27. April 2008 13:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kommt darauf an, wo die Schüssel hin soll. Am besten fragst Du Deinen Vermieter.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 27. April 2008 13:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, du mußt es nicht anmelden, oder genehmigen lassen. Du mußt nur GEZ bezahlen.

Kommentar von E23157aa21f20750536cd46115410d26smallganzneuelola60 am 27. April 2008 13:12

Seit wann zahlt man GEZ-Gebühr für die SAT-Schüssel??? ich zahle das nur fürs Fernsehen


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.