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Muß man eine Rechnung nicht bezahlen, wenn die Kosten nur in den AGB´s stehen?

gefragt von KatzentatzeKatzentatze am 20.01.2008 um 15:22 Uhr

Mich hat gerade eine Antwort auf die Routenplanerfrage irritiert. Dort schreibt jemand, man müsse das nur bezahlen, wenn die Kosten dafür gut einsehbar sind. Stehen sie nur in den AGB´s bräuchte man das nicht bezahlen.

Stimmt das? Wenn ja, warum? Ist es nicht egal, wo die Preise stehen?

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Kosten x 3.508 Rechnung x 1.076 x 19

pooky
beantwortet von pooky am 20. Januar 2008 15:41
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Wenn die Kosten für das Nutzen eines Dienstes lediglich versteckt in den AGB aufgeführt werden, dann ist diese Preisangabe unwirksam. Das hat das Amtsgericht München I in einem (inzwischen rechtskräftigen) entschieden.

Im Urteil heißt es: "Versteckt sich die Zahlungspflicht für einen Dienst in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste."

Aktenzeichen des Gerichts: 161 C 23695/05

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 20. Januar 2008 15:43

Vielen Dank.


anonym
beantwortet von Stina am 20. Januar 2008 15:26
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Nein. Ist es nicht. Da es im Internet so viele Abzocker gibt, wurde das ganz klar definiert. Sieh e auch http://www.juraforum.de/forum/t141640/s.html Wenn die Kosten nur irgendwo in den AGB erwähnt wurden und ansonsten nicht, braucht man nicht zahlen (=versteckte Kosten)

Kommentar von Stina am 20. Januar 2008 15:28
Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 20. Januar 2008 15:30

Aber die Kosten sind ja nicht versteckt, wenn man vorher auf die AGB, in denen sie stehen, hingewiesen wird und denen auch noch durch setzen eines Hakens zustimmen muß.

Kommentar von Stina am 20. Januar 2008 15:33

Doch Frank. Wenn die Kosten NUR in den AGB auftauchen, gelten sie als versteckt. Auch wenn man den AGB zustimmt. Da bin ich absolut sicher (hatten gerade Verbraucherschutz als Thema in der Schule). Siehe auch den golem Link.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 20. Januar 2008 15:37

ok, aber ich würde mich da trotzdem nicht drauf verlassen.

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 20. Januar 2008 15:33

Gut zu wissen. Vielen Dank.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 20. Januar 2008 15:24
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Wenn man bei der Anmeldung ausdrücklich den AGB zustimmen muß, reicht es, wenn es nur da steht.

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 20. Januar 2008 15:25

Sonst nicht? Seltsame Sache.

Kommentar von Regenmacher am 20. Januar 2008 17:22

DerTroll macht seinem Namen alle Ehre, weil er Unsinn schreibt. Es gibt in Deutschland eine Preisauszeichnungsverordnung, die auch für das Internet gilt.

Selbst ein Preis auf der Eingangsseite, der nur durch Scrollen zu sehen ist, reicht nicht aus.

Wenn du mehr wissen willst solltest du dich hier schlau lesen: http://forum.boocompany.com/

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 21. Januar 2008 13:18

Vielen Dank.


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