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Muß man eine Putzfrau wirklich versichern?

gefragt von piasofie am 11.04.2007 um 11:24 Uhr

Bin z.Z. dummerweise etwas fußlahm und werde mir deshalb für 3 Monate eine Putzfrau leisten. Muß ich mir da den ganzen Zettelkram antun?


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Mismid
beantwortet von Mismid am 11. April 2007 11:30
5x
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nur wenn man die Putzfrau anstellt. Beauftragt man eine Firma(wird natürlich teurer) ist die Putzfrau ja über die Firma versichert


ArianeHD
beantwortet von ArianeHD am 11. April 2007 11:33
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...................................................Die Putzfrau als Minijobberin - wie funktioniert das? 1. Das Anmeldeformular, den so genannten Haushaltsscheck, bei der Minijobzentrale, der Bundesknappschaft, (kostenlose Servicenummer 0800/0200504) anfordern oder unter minijobzentrale.de herunterladen. 2. Das Formular zusammen mit dem Angestellten ausfüllen, gemeinsam unterschreiben und zurückschicken. Das Feld "Betriebsnummer" können Sie freilassen, es wird von der Behörde ausgefüllt. Ebenso, wenn nicht bekannt: die Sozialversicherungsnummer der Beschäftigten. Wichtig: Der Arbeitgeber muss der Bundesknappschaft eine Einzugsermächtigung über die fälligen Abgaben erteilen, die automatisch und rückwirkend immer am 15. Juli und 15. Januar eingezogen werden. Angst vor Rückfragen oder Nachzahlungen brauchen Sie nicht zu haben: Ob Sie vorher schon schwarzgearbeitet haben oder haben lassen, wird nicht überprüft. 3. Die Hilfskraft bei der Unfallversicherung anmelden. Beim Bundesverband der Unfallkassen in München (Telefon: 089 / 622720 oder unfallkassen.de) erfahren Sie die zuständige örtliche Unfallkasse. Für eine Putzfrau, die ein- bis zweimal wöchentlich bei Ihnen arbeitet, kostet die Versicherung 25 bis 50 Euro im Jahr. Dafür ist sie im Haushalt und auf dem Weg zu Ihnen versichert. Die Unfallkassen fragen übrigens nicht nach, ob das Beschäftigungsverhältnis legal oder schwarz besteht - es empfiehlt sich also in jedem Fall. 4. In der Steuererklärung alle Ausgaben für den Mini-Job steuerlich geltend machen. Das Finanzamt zahlt zehn Prozent der Ausgaben, höchstens 510 Euro zurück. ................................................... gefunden im "Stern-online"

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 11. April 2007 11:57

Die Telefon-Nr. hat sich geändert! Sie lautet jetzt 01801-200504 und ist jetzt gebührenpflichtig zum Ortstarif. (Musste heute Morgen selbst dort anrufen.)


Schuggi5599
beantwortet von Schuggi5599 am 11. April 2007 13:37
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Frage mal bei Deiner Krankenkasse und Deinem Arzt nach, ob eine Haushaltshilfe gestellt werden kann. Dafür muß Dein Arzt Dir quasi die Haushaltshilfe "verschreiben", und die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten bis zu einem bestimmten Satz.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 11. April 2007 12:00
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Es kommt darauf an, wie Du Deine Putzfrau anstellst. Gehst Du über eine Firma (dann siehe die Antworten zuvor) oder hilft Dir Deine Nachbarin, Freundin oder oder, der Du dafür ein paar Euro so in die Hand drücken kannst.


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