das kind einer freundin hat abstehende ohren. sie will sie nun operieren lassen, damit das mädchen später nicht gehänselt wird. nun haben wir uns gefragt, ob eine solche op von der krankenkasse gezahlt wird oder das auf eigene rechnung geht..
Die Korrektur abstehender Ohren ist in aller Regel eine kosmetische Massnahme. Hierfür sieht auch die GKV keine Leistungen vor. Aber wie so oft, gibt es auch Ausnahmen. Eine solche würde vorliegen, wenn es bei einem Kind, aufgrund von Hänseleien, zu psychologischen Störungen und damit verbundenen ärztlichen Behandlungen gekommen ist. Dann würde eine Kostenübernahme durch die GKV geprüft.
notfall ist es sicher nicht.
bei einer kollegin von mir war das auch, deren tochter hatte das selbe problem.
bis die kassen zahlen, ist es ein langer weg. psychologe und so. es muss erst mal festgestellt werden ob ein mensch darunter so sehr leidet, das es seelische ausmaße annimmt.
allein die vermutung, das kind könnte später mal in der schule gehänselt werden, ist für die kassen nicht ausreichend.
und aus reinen schönheitsgründen zahlen die kassen gar nichts.
meine kollegin hat dann nicht lange rumgemacht und hat ihre tochter eben auf eigene kosten von ihren flügelohren befreien lassen.
Wenn es ein "medizinischer Notfall" ist - also so wie sich das anhört ist es das, dann bezahlt immer noch die Krankenkasse. War bei dem Kind von Freunden auf jeden Fall vor einem Jahr so.
neurodoc am 1. Juni 2007 14:56 Zu einem medizinischen Notfall ruft man den Notarzt.