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Muss man eine Katzenklappe vom Vermieter genehmigen lassen?

gefragt von franca am 01.09.2008 um 18:50 Uhr

Zu meinem Hund hab ich einen älteren Kater aus dem Tierheim genommen und die beiden verstehen sich prima (der Hund kannte Katzen vorher schon und der Kater Hunde). Jetzt aber meine Frage: in ein paar Wochen würde ich dem Kater gern Freigang ermöglichen. Muss ich es vom Vermieter genehmigen lassen, wenn ich in das Fenster eine Katzenklappe einbaue (und vor meinem Auszug das Glas austauschen lasse)?


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Mismid
beantwortet von Mismid am 1. September 2008 18:53
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ja, bei baulichen Veränderungen immer. Und gehört natürlich auch die Zerstörung der Fenster hinzu. Ohne Genehmigung kann er jederzeit eine Rückgängigmachung fordern. Wenn er es nicht genehmmigt (und davon gehe ich aus), gibt es noch andere Möglichkeiten. Du könntest zum Beispiel das Fenster auflassen und innen mit einem Stopper (verschraubt) versehen, so daß das Fenster nicht weiter aufgehen kann - auch nicht mit Gewalt

Kommentar von franca am 1. September 2008 19:03

Ähem, wieso gehst du davon aus, dass er es nicht genehmmigt? Bist du Berufspessimist? ;-)

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 1. September 2008 19:10

ja bin ich! ;-) Ein Vermieter weiß ja gar nicht ob der Schaden überhaupt so ohne weiteres reparabel ist und ob die Kaution ausreicht, wenn der Rest der Wohnung vielleicht auch beschädigt ist


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 1. September 2008 18:54
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Geh doch auf Nummer sicher und frage ihn einfach.

Offener Umgang miteinander ist im Normalfall immer besser als hinten herum!

Kommentar von C4cfa2a8a303b8e8f41f323bdf4cb446smallOliHeidrich am 1. September 2008 19:02

Find ich gut! DH


dragon100
beantwortet von dragon100 am 1. September 2008 18:51
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Nein,wenn Du beim Auszug den alten Zustand wieder herstellst.


anonym
beantwortet von opderberg am 1. September 2008 18:52
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Ja, musst Du.


Christine0907
beantwortet von Christine0907 am 1. September 2008 19:17
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Unbedingt mit dem Vermieter vor Einbau abklären. Gab es kürzlich ein Gerichtsurteil, dass der Einbau einer Katzenklappe ohne Rücksprache mit Vermieter, sogar zur Kündigung der Wohnung führen kann !!



andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. September 2008 18:52
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ich glaube nicht, daß dies notwendig ist..


geppert28
beantwortet von geppert28 am 1. September 2008 19:46
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Bauliche Veränderungen am Wohnraum, bedürfen generell der Genehmigung des Vermieters! Dort ist dann auch geregelt wie bei einem Auszug zu verfahren ist.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 1. September 2008 19:52
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Na klar. Du kannst doch nicht einfach in Türen oder Wände Löcher reinmachern. Sie gehören dir doch nicht. kopfschüttel


Armindo
beantwortet von Armindo am 1. September 2008 19:17
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Auf jeden Fall oder Du mußt bei Auszug die Tür erneuern.


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 1. November 2008 21:51
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Natürlich. Auf jeden Fall. Du "beschädigst" ja sein Eigentum.

www.wohnung.com


anonym
beantwortet von edvsb am 16. Februar 2009 12:06
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Prinzipiell sollte es möglich sein wenn der Glas bei Auszug wieder ersetzt wird, aber nachfragen würde ich dennoch. Das Fenster gehört dem Vermieter und etwa bei Wassereinbruch durch die Dichtungen ist der verantwortlich. Was aber wenn Wasser durch die Klappe kommt? Fenster ist seins, Klappe ist Deine. Lieber vorher fragen.


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