Zu meinem Hund hab ich einen älteren Kater aus dem Tierheim genommen und die beiden verstehen sich prima (der Hund kannte Katzen vorher schon und der Kater Hunde). Jetzt aber meine Frage: in ein paar Wochen würde ich dem Kater gern Freigang ermöglichen. Muss ich es vom Vermieter genehmigen lassen, wenn ich in das Fenster eine Katzenklappe einbaue (und vor meinem Auszug das Glas austauschen lasse)?
ja, bei baulichen Veränderungen immer. Und gehört natürlich auch die Zerstörung der Fenster hinzu. Ohne Genehmigung kann er jederzeit eine Rückgängigmachung fordern. Wenn er es nicht genehmmigt (und davon gehe ich aus), gibt es noch andere Möglichkeiten. Du könntest zum Beispiel das Fenster auflassen und innen mit einem Stopper (verschraubt) versehen, so daß das Fenster nicht weiter aufgehen kann - auch nicht mit Gewalt

Geh doch auf Nummer sicher und frage ihn einfach.
Offener Umgang miteinander ist im Normalfall immer besser als hinten herum!
OliHeidrich am 1. September 2008 19:02 Find ich gut! DH

Nein,wenn Du beim Auszug den alten Zustand wieder herstellst.

Unbedingt mit dem Vermieter vor Einbau abklären. Gab es kürzlich ein Gerichtsurteil, dass der Einbau einer Katzenklappe ohne Rücksprache mit Vermieter, sogar zur Kündigung der Wohnung führen kann !!
Bauliche Veränderungen am Wohnraum, bedürfen generell der Genehmigung des Vermieters! Dort ist dann auch geregelt wie bei einem Auszug zu verfahren ist.

Na klar. Du kannst doch nicht einfach in Türen oder Wände Löcher reinmachern. Sie gehören dir doch nicht. kopfschüttel

Auf jeden Fall oder Du mußt bei Auszug die Tür erneuern.

Natürlich. Auf jeden Fall. Du "beschädigst" ja sein Eigentum.
www.wohnung.com
Prinzipiell sollte es möglich sein wenn der Glas bei Auszug wieder ersetzt wird, aber nachfragen würde ich dennoch. Das Fenster gehört dem Vermieter und etwa bei Wassereinbruch durch die Dichtungen ist der verantwortlich. Was aber wenn Wasser durch die Klappe kommt? Fenster ist seins, Klappe ist Deine. Lieber vorher fragen.
Ähem, wieso gehst du davon aus, dass er es nicht genehmmigt? Bist du Berufspessimist? ;-)
ja bin ich! ;-) Ein Vermieter weiß ja gar nicht ob der Schaden überhaupt so ohne weiteres reparabel ist und ob die Kaution ausreicht, wenn der Rest der Wohnung vielleicht auch beschädigt ist