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Muss man eine Gebühr zahlen um aus der Kirche auszutreten?

gefragt von magpie am 23.08.2008 um 11:19 Uhr

Um mir die Kirchensteuer zu sparen, würde ich gerne aus der Kirche austreten. Ich hab gehört dass man dafür eine Gebühr zahlen muss. Stimmt das, und falls ja,wie hoch ist die?


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anonym
beantwortet von Lissa am 23. August 2008 11:21
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Jein:

In einigen Bundesländern fallen Gebühren an, die derzeit (2005) bis zu 50 Euro (in Teilen Baden-Württembergs) reichen. In Nordrhein-Westfalen sind (seit Mitte 2006) 30 Euro, in Sachsen 5 Euro Gebühren fällig. Diese Gebühren, von deren Zahlung meist auch sozial Schwache nicht befreit sind, werden von Kritikern wie dem IBKA als Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Bekenntnisfreiheit angesehen, weil sie vor allem arme Menschen, die meist keine Kirchensteuer zahlen und somit von einem Austritt finanziell nicht profitieren, effektiv von einem Austritt abhalten können. Die Höhe der Gebühr stehe oft in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Bearbeitungsaufwand, der mit einem Kirchenaustritt verbunden sei. Mit Beschluss vom 02.07.2008 (Az. 1 BvR 3006/07)[5] hat das Bundesverfassungsgericht sowohl das staatliche Verwaltungsverfahren zum Kirchenaustritt als auch die Erhebung einer Gebühr (im konkreten Fall von 30 EUR) für verfassungsgemäß erklärt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenaustritt

Kommentar von LowNils am 23. August 2008 11:26

DH! Kommt auch auf die Verwaltungseinheit selbst an, wie sie das regelt - manchmal kostenlos. Aber Vorsicht: Die Kirchen pflegen die Untat der Rückverrechnung, d.h. erst nach Monaten erhält frau bzw. man eine Art Abrechnung für davor liegende Zeiträume. Bitte Fristen bei Austritt beachten und alle bezahlten Rechnungen aufheben! Auch die Bescheide, wenn befreit wurde.


kleinmue
beantwortet von kleinmue am 23. August 2008 11:21
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Ja,ich habe damals 10euro bezahlt


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 23. August 2008 11:21
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http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenaustritt

Hier steht alles drin. L.G.


Putze
beantwortet von Putze am 23. August 2008 11:24
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Nicht nur das. Unter Gottes Augen bist du laut Kirche mit datum der Austrittserklärung verdammt. Aber zahlungsmäßig mußt du noch etwa 3- 6 Monate weiter kirchensteuer zahlen. da steckt leider der Teufel im Detail.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 23. August 2008 11:26

Ist nicht richtig, man bezahlt ab dem Folgemonats des Austrittes nicht mehr. Ausser man verbummelt es, die geänderte Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abzugeben

Kommentar von D6579a8c0b1b31f18943d6b0dbb4e693smallPutze am 23. August 2008 11:31

Also ich mußte genau so wie ich es beschrieben habe, bei mir persönlich erleben! Vor 20 Jahren !!

Bin nicht öfters ausgetreten. Also 1 Monat noch,

was für eine Abo Falle!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 23. August 2008 11:37

Ich trat am 24.09.07 aus und ab dem 01.10. wurde mir nichts mehr vom Gehalt abgezogen und mit dem Steuerbescheid 2007 bekam ich sogar für die 5 Tage nach dem Austritt die Kirchensteuer zurück

Kommentar von D6579a8c0b1b31f18943d6b0dbb4e693smallPutze am 23. August 2008 12:00

Offensichtlich ist die Kirche lernfähig


monja1995
beantwortet von monja1995 am 23. August 2008 11:27
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In Bayern kostet der Austritt 25 Euro, die Änderung der Lohnsteuerkarte kostet nichts


pegolina
beantwortet von pegolina am 23. August 2008 13:54
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Ja, und zwar dort, wo du dich abmeldest.


stefvol
beantwortet von stefvol am 24. August 2008 11:37
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Den Austritt aus der Kirche macht man beim Einwohnermeldeamt - und wie bei allen Ämtern kostet das eine Gebühr. Lohnt sich aber auf jeden Fall. Die Kirchensteuer zahlst du dann nur noch für den laufenden Monat.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 25. Januar 2009 11:58
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In welchem Land?

In der Schweiz habe ich nichts bezahlt – auch für den Wiedereintritt nicht.

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