Meine Mutter lebt im Pflegeheim, hat jetzt von Ihrer Schwester etwas geerbt. Sie bekommt ergänzend Sozialhilfe, um die Heimkosten zu tragen und ein Taschengeld von etwa 90€. Wieviel Vermögen darf man denn haben in so einem Fall? Wie wird das angerechnet. Muss man das überhaupt melden? Kann meine Mutter das Geld als Schenkung auch an jemanden weitergeben? (z.B.Enkelkind)
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wenn oma im pfleheim lebt und sozialleistungen bezieht, wird eine erbschaft nicht unentdeckt bleiben.
die behörden untereinander, sozialbehörde und finanzamt, haben verbindung.
von daher würde ich raten, die sache ehrlich zu melden, ehe ihr in verdacht geratet betrügen zu wollen.
schenkung ist nicht möglich, wenn oma das geld selber für ihren heimplatz benötigt.

Die Erbschaft muß definitiv dem Sozialamt angezeigt werden. Ein gewisser Anteil "Selbstbehalt" wird auf ein Sparkonto gegeben und der Rest der Erbschaft wird zunächst für die laufenden Sozialamtszuzahlungen verwendet. Nachdem das Erbe "aufgebraucht" ist, muß ein neuer Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. (beruht auf einenen Erfahrungen meines Vaters)

Wenn man ehrlich ist - ja! Dann muss man damit rechnen, dass die Erbschaft von Heim oder Sozialamt eingefordert wird. Ansonsten macht man sich durch das Verschweigen strafbar.

pro Lebensjahr darf sie 150 Euro anrechnen lassen,den Rest muss sie für die Heimunterbringung aufwenden.
Schenkung...nicht wenn sie damit ihren eigenen Unterhalt bestreiten muss,sonst könnte jeder seine Kohle verschenken bis er offiziell nix mehr hat und lebt dann auf Kosten der Allgemeinheit.
Das heißt, wenn sie 73 jahre alt ist, darf sie also einen Betrag von 10950 € behalten? Habe ich das richtig verstanden? Und wo steht das im Sozialgesetz? Denn ich sehe schon das Sozialamt sabbernd vor dem Konto lauern. Wenn das nämlich so ist, dann könnte sie ihr Erbe beahlten, denn es liegt unter 10.000 €. Wie schön für sie.
medicangel am 30. Januar 2008 15:10 so ist es.
medicangel am 30. Januar 2008 15:17 Bei Barvermögen,falls das Erbe ein Barvermögen ist, ist der Freibetrag höher,ich gehe mal vom Geburtsjahr 1936 aus,dann wäre der Freibetrag rund 33.000 Euro
@medicangel: das kann ich so nicht glauben.
lt. § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Sozialgesetzbuch XII besteht lediglich ein schonvermögen von 2600 euro.
vermögen darüber hinaus muss für die kosten im heim bzw. zur absenkung der sozialhilfe eingesetzt werden.
die freibertäge die du hier anführst, gelten für die unterhaltspflichtigen angehörigen.
sie dürfen so ein vermögen haben, ehe sie vom staat für die oma in pflicht genommen werden.
medicangel am 30. Januar 2008 15:32 jepp,xy ,hast Recht.
Bin jetzt sehr verwirrt. Was denn nun? Also ich werde noch heute das Sozialamt informieren, das ist schon mal klar, für die paar Kröten lohnt sich sicherlich nicht noch Ärger mit dem Amt. Aber was darf sie denn nun behalten? 150€ pro Lebensjahr, oder nur 2600€ Schonvermögen?. Das würde mich einfach mal interessieren. Und auch wenn ich mich hier nicht rechtfertigen muß : ich will nicht die Kohle für mich einsacken und als Sozialschmarotzer das "arme" Sozialamt zahlen lassen. Aber ich finde, wenn jemand ein Leben lang geplackert hat und Steuern gezahlt hat, dann sollte er sich doch über diese kleine Erbschaft freuen dürfen, sich davon evtl. noch ein paar nette Möbel für´s Heim anschaffen, ohen das das Amt direkt gnadenlos zuschlägt, oder ?
@milkalila: schau dir § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Sozialgesetzbuch XII an, ist für jedermann einsehbar.
und ich sehe hier keine zeile in der steht, dass du kohle einsacken willst und sozialschmarotzer bist.
das habe weder ich hier, noch medicangel geschrieben!
damit ist meine hilfe an dich zu dem thema erschlossen.
Sorry, das war nicht böse gemeint, ich habe mich da aher auf den Kommentar von Bommel65 bezogen. Es tut mir leid, ich war etwas sauer, das ich so angemacht wurde. Und nochmals vielen Dank für die Antwort...kleinlaut davonschleich...

Naja, was heißt das "Sozialamt sabbernd lauern" sehen? Und "Vermögen haben" und gleichzeitig Stütze kassieren geht auch nicht, hätten viele wohl gerne - was sind das für seltsame Vorstellungen...?
Immerhin bekommt die Mutter ja auch ergänzende Sozialhilfe (weil ihr nicht zahlen könnt?), da kann man schon etwas anrechnen lassen,zudem ist sie 74, da braucht sie nicht soviel.
Ich denke, ihr wollt das Geld lieber für euch und das Amt (= die Allgemeinheit) soll mal schön für Mutti weiterzahlen...gelle? So geht's ja nun auch nicht...DR!
Mal zur Erklärung: Sie hat ein Leben lang gearbeitet, immer Steuern bezahlt und hat leider nur eine Mini-Rente erarbeitet, so das diese nicht für den leider notwendigen Aufenthalt im Pflegeheim reicht. Von Stütze kassieren und das Amt schön weiterzahlen lassen kann also hier nicht die Rede sein. Sie hat in ihrem Leben nie genug besessen, was sie hätte sparen können. Und IHR WOLLT DAS GELD LIEBER FÜR EUCH ist ja wohl der Hammer. Wenn ich genung verdienen würde, würde ich gern was zahlen, aber so fühle ich mich nur verarscht. Das sie einmal im Leben zu etwas Geld kommt und es nun direkt wieder in den Rachen der Allgemeinheit wirft, für die sie selber Jahrzehntelang eingezahlt hat mit ihren Steuern, das finde ich Scheiße. Aber danke für den einfühlsamen Kommentar!

Hast du Pech gehabt kassiert alles das Sozialamt,auch das Taschengeld wird nicht erhöht!