lunna am 19.01.2009 um 11:14 Uhr

die muß eingetragen werden da es eine bauliche Veränderung ist
Hallo, du musst erst mal gucken ob das ein Re-Import ist, wenn aus Polen oder Tschechien, dann erst mal schauen ob die Seriennummer noch dran ist und das Teil net geklaut, könnte sein wenn es net drin steht
Ja, aber das machen die von der Werkstatt aus!

Ja, und der TÜV muss zunächst auch seinen Segen dazu geben.

ja, sonst erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Ausserdem darfst Du mit einer Autogasanlage nicht mehr in Tiefgaragen einfahren. Immer bei Einfahrt genau gucken, was der Betreiber dazu sagt!
Das stimmt schon lange nicht mehr.
LeeAnn am 19. Januar 2009 11:21 Seltsam, dass es an den mir bekannten Tiefgaragen explizit dransteht.....
Diese Schilder sind total veraltet.
Schon seit 1988 gibt es eine „Muster-Garagenverordnung“, die mittlerweile bundesweit gilt und sämtliche Einschränkungen für das Parken von Autogas-Fahrzeugen in Tiefgaragen aufhebt.
Wo immer noch Verbots-Schilder hängen, ist schlichtweg versäumt worden, sie zu entfernen.
LeeAnn am 19. Januar 2009 12:11 Gut zu wissen, danke!