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Muss man eine Autogasanlage in der Zulassung eintragen lassen?

gefragt von lunnalunna am 19.01.2009 um 11:14 Uhr

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maiki01
beantwortet von maiki01 am 19. Januar 2009 11:15
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die muß eingetragen werden da es eine bauliche Veränderung ist


anonym
beantwortet von kathe1984 am 19. Januar 2009 11:23
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Hallo, du musst erst mal gucken ob das ein Re-Import ist, wenn aus Polen oder Tschechien, dann erst mal schauen ob die Seriennummer noch dran ist und das Teil net geklaut, könnte sein wenn es net drin steht


anonym
beantwortet von BaludDerBaer am 19. Januar 2009 11:16
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Ja, aber das machen die von der Werkstatt aus!


isedinger
beantwortet von isedinger am 19. Januar 2009 11:19
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Ja, und der TÜV muss zunächst auch seinen Segen dazu geben.


LeeAnn
beantwortet von LeeAnn am 19. Januar 2009 11:19
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ja, sonst erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Ausserdem darfst Du mit einer Autogasanlage nicht mehr in Tiefgaragen einfahren. Immer bei Einfahrt genau gucken, was der Betreiber dazu sagt!

Kommentar von Auskunft am 19. Januar 2009 11:20

Das stimmt schon lange nicht mehr.

Kommentar von Dc5a128a606c10277efe7e3e8630bd53smallLeeAnn am 19. Januar 2009 11:21

Seltsam, dass es an den mir bekannten Tiefgaragen explizit dransteht.....

Kommentar von Auskunft am 19. Januar 2009 11:26

Diese Schilder sind total veraltet.

Schon seit 1988 gibt es eine „Muster-Garagenverordnung“, die mittlerweile bundesweit gilt und sämtliche Einschränkungen für das Parken von Autogas-Fahrzeugen in Tiefgaragen aufhebt.

Wo immer noch Verbots-Schilder hängen, ist schlichtweg versäumt worden, sie zu entfernen.

Kommentar von Dc5a128a606c10277efe7e3e8630bd53smallLeeAnn am 19. Januar 2009 12:11

Gut zu wissen, danke!


angylau
beantwortet von angylau am 10. August 2009 20:17
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logisch :)

infos hier: http://www.euro-gaz.de.vu/


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