Niklaus am 07.08.2007 um 11:25 Uhr
Natürlich habe ich meine Empfangsgeräte in meiner Wohnung alle an gemeldet. Muss ich auch noch das Rundfunkgerät, dass in meinem Home-Office, dass sich in der Wohnung befindet auch anmelden. Die gleiche Frage habe ich bezüglich meines Autos, dass auf meine Firma läuft.

Geschäftlich genutzte Geräte müssen alle separat angemeldet sein, und zwar jedes einzelne. Und kosten natürlich auch extra. Meine ich gelesen zu haben.

Ja, das Gerät muss angemeldet werden und kostet 5,52 Euro im Monat. Selbiges gilt für das Autoradio im gewerblich genutzten Kfz. Ich hatte erst kürzlich die GEZ diesbezüglich am Hals.

hier ein Auszug der Richtlinien der GEZ betreff Firmenwagen:
Wie ist es, wenn ich als Selbständiger / Freiberufler / Arbeitnehmer mein Privatfahrzeug gelegentlich nutze, um zu Kunden oder anderen wichtigen Terminen zu fahren? Als Selbständiger/Freiberufler müssen Sie die Rundfunkgeräte in ihrem Kfz zusätzlich anmelden. Auch als Arbeitnehmer müssen Sie in der Regel die Rundfunkgeräte in Ihrem Kraftfahrzeug anmelden.
Muss ich mein Rundfunkgerät im Geschäftswagen anmelden? Ja. Sie müssen Ihr Rundfunkgerät (Radio oder Navigationsgerät mit Rundfunkempfang) im Geschäftswagen anmelden. Dies gilt auch dann, wenn Sie bereits Rundfunkgeräte im Privathaushalt angemeldet haben.
Frage ob im Büro wird gleich beantwortet,etwas Geduld bitte.
Discoopa am 7. August 2007 11:56 Hier der zweite Teil:
Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz
Ich habe ein Rundfunkgerät an meinem Arbeitsplatz stehen. Muss ich das Rundfunkgerät anmelden und Gebühren zahlen, obwohl ich für die Geräte in meiner Wohnung bereits Gebühren entrichte? Ja. Für Ihr Rundfunkgerät am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht, unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung angemeldeten Geräten. Das gilt auch, wenn Sie das Gerät nur ab und zu an Ihren Arbeitsplatz mitnehmen.
compu60 am 7. August 2007 13:05 Und wie ist das, wenn man nur die Lautsprecher im Büro zu stehen hat,und der Empfänger in der Wohnung steht. Gibt ja auch Funklautsprecher.
soust am 7. August 2007 13:18 @Discoopa:
Hier ist die entsprechende Stelle auf der GEZ-Website:
Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet hat. Ansonsten ist das Radio im Auto ein anmelde- und gebührenpflichtiges Rundfunkgerät.
Also, wenn Du als gewöhnlicher ARbeitnehmer in die Arbeit fährst, nutzt Du Deinen Wagen NICHT geschäftlich.
Discoopa am 7. August 2007 18:52 Das stimmt.
aber in der Frage steht das der Wagen auf die Firma zu gelassen ist.
Und dann muß man zahlen.

Nein, das musst Du nach meinem Kenntnisstand nicht. Seit Januar 2007 besteht per Gesetz Rundfunkgebührenpflicht für PCs. Dennoch müssen die meisten Betriebe, Freiberufler und Vereine ihren PC nicht bei der GEZ anmelden und somit auch keine PC-Rundfunkgebühren zahlen. Grund ist, dass nach dem Gesetz für nicht nur privat genutzte „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ eine Rundfunkgebühr nur anfällt, wenn auf dem gleichen Grundstück noch kein anderes Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist (siehe § 5, Abs. 3, 8. RGebStV). Ich gehe davon aus, dass Du für Deine privat genutze Geräte bereits GEZ zahlst. Demnach wäre die oben ausgeführte Regelng zutreffend.
Vielen Dank. Hast du genaueres?
Zum Beispiel meint die GEZ:
Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige müssen für alle Rundfunkgeräte in ihren Arbeitsräumen Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Arbeitsräume innerhalb der Privatwohnung befinden (siehe auch Informationen über die Gebührenpflicht für "Kraftfahrzeuge").
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html#15
gilt auch für Internetfähige und/oder Radioempfangstaugliche Handys, Computer, Navis usw. (klingt verrückt - ist aber leider so)
Die Stelle mit den internetfähigen PCs müsstest Du mir bitte mal raussuchen!
Ich rede hier von PCs OHNE Radio- oder TV-Karte.
Unter Einschränkung:
Wen betrifft die Regelung? Die Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ist die Ausnahme und nicht die Regel. Betroffen sind nur Privathaushalte, die weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet haben und auch mit keinem Autoradio angemeldet sind, sondern beispielsweise nur einen internetfähigen PC oder ein UMTS-Handy zum Empfang bereithalten. Statistisch wird aber davon ausgegangen, dass nahezu 100 % der Privathaushalte zumindest ein Radio zum Empfang bereithalten.
Für Firmen, Selbständige und Behörden gilt: Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet, so fällt für sämtliche Internet-PCs und UMTS-Handys, unabhängig von ihrer Anzahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,52 Euro monatlich an.