gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Muss man ein mieses Essen im Restaurant bezahlen, wenn man nur probiert und dann reklamiert hat?

gefragt von Leckerbissen am 12.02.2008 um 13:25 Uhr

Also mieses Essen nicht im Sinne von verdorben, sondern einfach miserabel gekocht und alles andere als schmackhaft!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33636)
Essen (13552)
Restaurant (1040)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 12. Februar 2008 13:31
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich habe vor ein paar Tagen ein völlig versalzenes Essen nach 2 Bissen reklamiert und anstandslos eine neue Portion bekommen.

Ein gutes Restaurant kommt dem Gast entgegen und der kommt wieder ;_)

Anders ist es, wenn die halbe Portion weg ist und du reklamierst dann erst - das ist nicht fair und nicht jeder Wirt ist da noch kulant.


dock69
beantwortet von dock69 am 12. Februar 2008 13:49
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt nicht nur schlechtes Essen, sondern auch "schlechten Geschmack" oder besser andere Geschmäcker. Man hat halt viele Möglichkeiten, ein und dieselbe Speise zuzubereiten. Wenn das Essen versalzen oder die Kartoffeln roh sind, dann gibts keine Diskussion. Aber Geschmack ist subjektiv. Wenn Du ein Gericht bestellst, wird vertraglich nicht vereinbart, wieviel von welchem Gewürz enthalten ist, oder obs nur 5 oder 6 Minuten gekocht wird. Insoweit musst Du dem Koch eine gewisse künstlerische Freiheit einräumen.


wsommer
beantwortet von wsommer am 12. Februar 2008 13:30
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Um Nachbesserung bitten, wenn das auch nicht ok, dann Zahlung ablehnen, oder Ersatz fordern.


Computermann
beantwortet von Computermann am 12. Februar 2008 14:42
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wir waren in einem nichtgenannten Restaurant dort haben wir Rumpstack mit Bratkartoffeln Bestellt. Ich hatte extra Englisch bis medium bestellt,was gekommen ist war eher eine Schuhsohle Durch und durch die Bratkartoffeln angebrannt . Herr Ober bitte bringen sie mir mein Essen dieses habe ich nicht gewollt und nicht bestellt. Der Ober hat den Teller genommen in die Küche getragen,nach über einer halben Stunde habe ich das gewünschte Essen bekommen. Bratkartoffel Kalt Steack war gut jedoch die Reisegruppe 12 Leute waren mit dem Essen fertig .Auf der Rechnung war mein Essen Doppelt berechnet !!! und Trinkgeld wollte er auch noch haben ... .Der Chef des Hauses stornierte das Ganze Essen von mir und entschuldigte sich sehr freundlich , und hat unsere Reisegruppe zu einem Glas Brandwein / Williams oder ähnlich je nach gusto eingeladen. Das war noch Servic oder ?


Indy72
beantwortet von Indy72 am 12. Februar 2008 13:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein klaren JAIN!

Im Prinzip wird die Zeche im Restaurant schon durch die Bestellung fällig. Die meisten Restaurants, die was auf sich halten sagen, das ghet aufs haus und du kannst dir was anderes aussuchen. Wenn Du sagst, dass du das Geld zurück oder nicht bezahlen wiillst, und man geht drauf ein, dann ist es auch OK. Wenn nicht, dann sieht man sich i.d.R. vor Gericht wieder.



Marvello
beantwortet von Marvello am 12. Februar 2008 13:42
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kann ich mir schlecht vorstellen, daß es sowas gibt! Also mies und schmeckt nicht. Wenn so, dann hast Du natürlich das Recht zum "Umtausch". Was ich mir nicht vorstellen kann, ist ein Koch, der ein Essen ausgibt, das ihm selber nicht schmeckt. Außer der Koch kommt aus Bukina Faso... Jeder gelernte Koch hat eine Berufsehre. Jeder, der einen Beruf gelernt hat, hat eine Berufsehre. Wenn man sich an diese Ehre hält, habe ich kein schlechtes Gewissen, kann ruhig schlafen, und geh dann frohgemut wieder an meine Arbeit.


anonym
beantwortet von pjakobs am 12. Februar 2008 13:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nachdem "schmackhaft" im besten Sinne Geschmackssache ist - schwer zu sagen. Wenn das Restaurant möglicherweise Angst vor schlechter Presse bzw. einem schlechten Ruf hat solltest Du ohne Bezahlung davonkommen. Sonst wird's schwer. Einen Rechtsanspruch duchzusetzen dürfte gar unmöglich sein, es sei denn, Du kannst dem Koch tatsächlich handwerkliche Fehler nachweisen (extremst versalzen, Pampe mit Fleischfasern statt Gulasch oder sowas)

pj


nordi
beantwortet von nordi am 12. Februar 2008 16:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mangelhaftes Essen ja, Geschmack nein. Es wurde bereits alles dazu gesagt. Einfach nicht mehr hingehen. L.G. Nordi


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    was kann ich um dieser uhrzeit essen??

    Muss ich dafür bezahlen?

    Was muss ich für einen Babysitter bezahlen, wenn mein Kind noch schläft?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.