Muss man ein Bußgeld bezahlen, wenn man seinen Reisepass nicht pünktlich verlängert?
Hallo!
Der Logik halber würde ich denken, dass es eines jeden eigene Sache ist, ob und wann er seinen Reisepass verlängert, denn so lange ich nicht in entsprechende Länder reise, brauche ich den Pass ja auch nicht, um mich auszuweisen. Insofern wäre es schon sehr sonderbar, wenn man verpflichtet wäre, den Pass sofort neu zu beantragen, wenn das Ablaufdatum erreicht ist, aber man ihn vorläufig gar nicht braucht.
Ich für meinen Teil habe heute zufällig gesehen, dass mein Reisepass seit Ende Januar abgelaufen ist. Muss ich da jetzt mit einem dicken Bußgeld rechnen, wenn ich ihn erst dann verlängere bzw. neu beantrage, wenn ich ihn in 1-2 Jahren wieder brauche oder kostet das nur eine ganz normale Ausstellungsgebühr (wie immer)?
PS (nur am Rande): Was kostet es überhaupt, das Ding dann für die nächsten Jahre zu beantragen? Ich erinnere mich leider nicht mehr an den Preis.
Dank & Grüße,
Joe
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Erstens kann man einen Reisepass nicht verlägern, sondern nur einen neuen beantragen.
Zweitens ist der Besitz eines gültigen Passes keine Pflicht, sofern man einen gültigen Bundespersonalausweis besitzt.
Drittens gilt das für einen Personalausweis zu erstens ebenso, zu zweitens aber eben nicht und wäre bußgeldbewehrt.
Viertens gelten für Ausländer (nationaler Reisepass mit deutscher Meldebescheinigung) ganz andere Bestimmungen.
G imager761
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Ein neuer Reisepass kostet 59€.....
Mit einer Strafe mußt Du nicht rechnen, die wäre nur bei einem nicht mehr gültigem Personalausweis fällig.......da widerrum ist regional unterschiedlich.
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Wenn du nur einen Reisepass besitzt, ist dieser auch gleichzeitig dein normaler Personalausweis ! Somit hast du diesen immer auf den neuesten Stand zu bringen. Besitzt du aber einen Reise.- und einen Personalausweis, so reicht dir in Deutschland der Personalausweis, der aber auch auf dem neusten Stand zu bringen ist. Ist klar das nach einem Umzug die neue Adresse eingetragen werden muß, und man mit 60 Jahren kein Foto haben sollte , welches dich mit 21 zeigt. Willst du deinen Pass erneuern ( hier mußte ich googeln ) kostet das 37 - 81 .- € je nach Alter und Seitenzahl für Reise.- Länderstempel.
Dazu benötigst du noch die irre doofen Biometrischen Knastfotos, für die ich ( Führerschein LKW ) 8.-€ zahlen mußte.
Abgelaufener Reisepass, oder Personalausweis, ist keine Straftat, höchstens eine Ordnungswiedrigkeit, und normal nur eine kostenlose Aufforderung einen neuen zu beantragen, den man dann bei der Polizei vorlegen muß. Vorsicht aber im Ausland, denn da kann es extrem teuer werden, und das ist dann kein Spass mehr, wenn die Polizei in Frankreich oder Oststaaten den Ausweis einzieht.
Gruß Wolf
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Ich besitze nicht mal einen Reisepass und es gibt auch kene Pflicht einen zu besitzen. Du kannst einfach einen neuen beantragen, wenn du ihn das nächste mal brauchst. Reisepass kostet 59 Euro
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wenn du einen perso hast musst du nicht verlängern, sonst gibts ärger
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kein Problem, erst wenn Du den wieder brauchst, musst Du den neu beantragen.
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Sofern du noch einen gültigen Personalausweis hast, ist das kein Problem. Denn der Reisepass wird nur gebraucht, wenn du in andere Länder reist (die den verlangen) Sonst ist ein gültiger Perso völlig ausreichend. Daher musst du mit keinem Bußgeld rechnen.
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kein Bußgeld ,Wie Sie eine Verlängerung Ihres Reisepasses beantragen
Prinzipiell kann man einen Reisepass nicht verlängern. Wenn der vorhandene Reisepass seine Gültigkeit verliert, können Sie bei Ihrer Gemeinde einen neuen beantragen. Dieser wird dann in Berlin gedruckt und innerhalb einer Frist von zwei bis drei Wochen ausgehändigt.1 Neuerdings brauchen Sie sich um das Ausfüllen von Anträgen nicht mehr zu kümmern. Das erledigt das Gemeindepersonal für Sie. Sie müssen sich lediglich persönlich vorstellen, den Antrag unterschreiben und Ihre Fingerabdrücke einscannen lassen.http://www.helpster.de/reisepass-verlaengern-so-geht-s_31935 -
Nö, das macht gar nichts, ich bin sogar mit abgelaufenem Perso nach Spanein geflogen vor 2 Jahren, solange er nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist, darfst du damit sogar alles machen :)
Bußgeld gibts keines, wie viel es kostet weiß ich nicht mehr auswendig, würde mich da aber den 59 € grob anschließen ;)
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du bist nicht verpflichtet, eine reisepass zu haben, ein perso reicht. also: nein, du brauchst deinen reisepass nicht zu verlängen
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Nein, das kostet kein Bußgeld. Aber du mußt dann einen gültigen Personalausweis haben. Eins von beiden Ausweispapieren muß immer gerade gültig sein. Den Reisepass kann man meines Wissens nach nicht verlängern, den muß man immer neu beantragen, egal wann. Die Gebühren kannst du googeln. Ich hab zuletzt um die 60€ bezahlt.
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Antwort von leonora120 19.07.2012
Nein Du bekommst keine Strafe aber Kosten 59 ,00 euro für reisepaß
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man kann ihn verlängern wenn man es für nötig hält .und hier die Preise http://www.persofoto.de/lexikon/reisepass/kosten/
Kommentar von bigsurbigsur 19.07.2012ja, und von verlängern stht da auch nix. Nur die Preise für den Neuen.
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Jap :-)
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http://www.helpster.de/reisepass-verlaengern-so-geht-s_31935 - hier müsstest Du die Antwort zu Deiner Kostenfrage bekommen und Bußgeld musst Du nicht zahlen; aber Du bist "verpflichtet" ein gültiges Ausweisdokument zu haben....
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Neeeee ist doch dein Ding, solange du nicht in so ein Land reisen willst wo du einen REisepass brauchst, ist das doch egal. Kann mir nicht vorstellen, dass man eine Busse bekommt... Ich selber hatte noch nie einen Reisepass :D
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Antwort von Philina1999 19.07.2012
Joo muss man glaub ich
Der Personalausweis ist regional unterschiedlich ? Ach daher haben Sachsen das Länderwappen auf dem EU Deutschen Personalausweis
Nein....die Strafe.....-)))))
Es gibt keine Strafe für einen abgelaufenen Personalausweis. Und wenn der Fragesteller keinen Personalausweis hat, sondern nur einen Reisepass, gibt es auch da im Innland keine Strafe. Sowas läuft normal als Ordnungswiedrigkeit ohne Bußgeld ab. Zudem ist ein Deutscher in Deutschland nicht verpflichtet einen Ausweis mitzuführen.
Hallooooo ?????? Und warum habe ich 30€ Strafe für meinen seit 2 Jahren abgelaufenen Perso bezahlt ??? Wie ich bereits sagte, ist es regional, sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich !
Für Deutsche besteht nach § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres, die sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllt werden kann. Wer gegen die Ausweispflicht verstößt, also weder einen gültigen Ausweis noch einen gültigen Pass besitzt, handelt nach § 32 des Gesetzes über Personalausweise ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Quelle : Wiki