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Muss man eigentlich zu Bruch gegangene Ware im Supermarkt ersetzen?

gefragt von KickerStar am 14.07.2007 um 20:13 Uhr

Mir ist gestern beim Einkaufen ein Sixpack Bier aus dem Regal gefallen und natürlich zerbrochen. Ich habe den Schaden einer Mitarbeiterin gemeldet. Die war oberzickig und meinte nur, dass ich das an der Kasse klären soll. Ich habe das Sixpack natürlich nicht bezahlt, mich aber ganz höflich entschuldigt. Wer haftet bei so einem Schaden?


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casualuser
beantwortet von casualuser am 14. Juli 2007 20:18
12x
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Das, was vor der Kasse zu Bruch geht, ist einkalkulierter Schwund und wird, solange keine Absicht zu erkennen ist, vom Ladenbesitzer bezahlt (oder ist im Preis einkalkuliert)
Hinter der Kasse, also bezahlte Ware wird nicht ersetzt, wenn sie hinfällt.


anonym
beantwortet von marcot18 am 14. Juli 2007 20:17
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Es haftet immer der verursacher. In den meisten fällen sieht ein Geschäftsführer jedoch davon ab, jenachdem wie hoch der Schaden ist. Ansonsten kommt Ihre haftpflichversicherung dafür auf (jedoch nicht bei einem Six Pack).


2kiba
beantwortet von 2kiba am 14. Juli 2007 20:18
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Meines Wissens musst du den Schaden nicht zahlen. Der Supermarkt verbucht den Schaden als Bruch. Meinem Sohn ist mal in einem norwegischen Supermarkt eine Pepsiflasche aus der Hand gerutscht. Mir war das oberpeinlich, aber die Verkäufer holten gleich den Wischer und eine neue Flasche mit den Worten: das kann doch jedem mal passieren.

Lass dir also deswegen keine grauen Haare wachsen. Die Verkäufer sind einfach nur genervt, weil sie mal wieder eine Arbeit verrichten müssen, die so nicht geplant war.

LG 2kiba


elkera
beantwortet von elkera am 14. Juli 2007 20:19
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Wenn der Schaden aus eigener Unachtsamkeit passiert ist, haftet man selbst. Hat man eine private Haftpflichtversicherung, dann sollte diese den Schaden eigentlich übernehmen.

Viele Geschäfte reagieren aber kulant den Kunden gegenüber.


Lexa1
beantwortet von Lexa1 am 14. Juli 2007 20:17
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Wurde schon beantwortet.Nur unter Supermarkt schauen





Schuggi5599
beantwortet von Schuggi5599 am 14. Juli 2007 21:31
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Wenn das Bier blöd aufgebaut war (in den Gang reingebaut oder schräg auf Kante), dann haftest Du auf keinen Fall.

Wenn Du das Bier kaufen wolltest und es hast fallen lassen, dann kann man Dich unter Umständen haftbar machen. Du mußt dann aber nur den Einkaufspreis des Händlers bezahlen, unter Umständen sogar nur den Einkaufspreis des Großhändlers. Schon alleine den Einkaufspreis des Händlers wird Dir ebendieser nicht verraten wollen.

Im Normalfall wirst Du nicht bezahlen müssen. Sollte man das verlangen, dann kannst Du auf einer vernünftigen Rechnung bestehen. In dem Fall würde ich aber vorher noch etwas googeln, wie der genaue Sachverhalt ist. Wie gesagt, wahrscheinlich kommst Du ohne Rechnung aus der Sache heraus. Bei Fragen kannst Du mich gerne anmailen, mein Bruder hat sich mit dem Thema intensiv beschäftigt und weiß da genau Bescheid.


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 14. Juli 2007 23:20
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Mir hat mal eine Verkäuferin gesagt, dass man Dinge, die einem im Laden bevor man die Kasse passiert hat kaputtfallen, nicht bezahlen muß.Ob das so Gesetz ist, weiß ich nicht. Ich denke eher, es liegt hier an der Kulanz der jeweiligen Geschäfte. So ist eins meiner Kinder, als es noch klein war, mal versehentlich in einem sehr engen Gang eines Ladens an irgendein Teil gestoßen. Es fiel runter u. war kaputt. Eine äusserst unfreundliche Verkäuferin kam dann auf uns zu und meinte wir müssten das bezahlen. Hab ich auch gemacht, weil ich mich mit ihr nicht rumärgern wollte.Dagegen bei Aldi u. Co, wenn einem da z.B. ein Joghurt runterfällt u.kaputt ist, da hab ich noch nie was bezahlen müssen.Im Gegenteil, die sagen dann immer, dass man sich ein neues holen soll.



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