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Muss man eigentlich Privatverkäufe bei ebay versteuern?

gefragt von hattrick83 am 20.10.2008 um 14:11 Uhr

Wie ist da die Regelung mit Steuern bei Privatverkäufen bei ebay? Gibt es eine Obergrenze?


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anonym
beantwortet von mausy81 am 20. Oktober 2008 14:12
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ja die steht glaube ich bei den agbs bei ebay drinen. es sind glaube ich ca 500 euro pro jahr

Kommentar von anjanni am 20. Oktober 2008 14:14

?

Wenn ich einen antiken Schrank oder ein Auto für 1000 Euro verkaufe, muß ich das versteuern?

Kann nicht sein...

Außerdem kann doch meine Steuerpflicht nicht mit irgendwelchen ebay-AGBs begründet werden...

Kommentar von mausy81 am 20. Oktober 2008 14:17

weiss ich nicht. ich weiss nur ein freund von mir hatte anfang dieses jahres mehrere private sachen gleichzeitig bei ebay verkauft. und hatte auch viele wertvolle sache dabei. und hatte auch über 2000euro damit verdient. und ein bekannter von ihm ein steuerberater meinte er müsse damit aufpassen weil es eine höchstgrenze gibt und er jetzt weit darüber wär und es eigentlich jetzt versteuern müsste. ich weiss es leider nicht.

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 20. Oktober 2008 14:26

Wenn die Sachen für 200 EUR gekauft wurden und für 2000 EUR verkauft wurden, dann wird das Finanzamt die Gewinnerziehlungsabsicht unterstellen = Steuerpflicht.


oohpss
beantwortet von oohpss am 20. Oktober 2008 14:24
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Diese Frage beantwortet nicht eBay, sondern Dein Finanzamt.
Es gibt unterschiedliche Entscheidungen von verschiedenen Finanzgerichten.
Wenn der Richter zu dem Eindruck kommt, dass mit dem Verkauf ein Gewinnzweck verfolgt wurde, dann entsteht ganz klar die Steuerpflicht.
Also Sammler verkauft Sammlung mit Gewinn = Steuerpflicht.
Sammler verkauft Sammlung mit Verlust = überwiegend keine Steuerpflicht.

Jemand verkauft gebrauchte Klamotten mit Verlust im Rahmen des üblichen = nach überwiegender Meinung keine Steuerpflicht.


Rennsemml2
beantwortet von Rennsemml2 am 20. Oktober 2008 14:20
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Wenn Du nicht als priv. Verkäufer angemeldet bist, mußt Du das Anmelden u. eine "Einnahmen-Überschussrechn." machen. Ansonsten eigentlich nicht. Kommt auf die Beträge an, die Du monatlich umsetzt. Frag am besten bei E-bay direkt nach.

Kommentar von anjanni am 20. Oktober 2008 14:23

Frag nicht bei ebay, frag beim Finanzamt.


anonym
beantwortet von mutzzie am 20. Oktober 2008 14:23
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?


hudiblibu
beantwortet von hudiblibu am 20. Oktober 2008 14:44
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Da die Finanzbehörden der Bundesländer nicht einheitlich festlegen, wann Privatverkäufe als solche nicht mehr gelten, ist es ratsam beim zuständigen Finanzamt nachzufragen, wann eine Gewerbeanmeldung verlangt wird. Bei eBay erhält man keine verbindliche Auskunft, da wird auf das zuständige Finanzamt als Ansprechpartner verwiesen. Und Vorsicht! eBay schreitet in der Regel nicht ein, selbst wenn augenfällig wird, daß ein Privatverkäufer gewerblich handelt. Immerhin sind die Provisionsprozente wichtiger. Wenn allerdings das Finanzamt eBay auffordert, Daten über Verkaufsaktivitäten offen zu legen, dann benimmt sich eBay wie ein Wolf im Schafsfell und stellt uneingeschränkt alle Informationen, die ermittlungsrelevant sind den Behörden zur Verfügung. Ich bin überzeugt davon, daß nur deshalb bisher noch keine große Steuerfahndung bei eBay stattgefunden hat. Die letzte Entwicklung der Staatsfinanzen wird aber bald einen Umdenkungsprozess beim Fiskus in Gang setzen.

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 21. Oktober 2008 13:31

Es gibt bei den Finanzbehörden Analysewerkzeuge, die die Auktionen und Profile der Anbieter auswertden. nach meiner Erinnerung heißt die Software „Xpider“.
Ist jemand als auffällig erkannt worden, ist das Unternehmen verpflichtet die Daten herauszugeben. Das hat mit eBay nichts zu tun.
Die große Steuerfahndung bei eBay läuft also bereits automatisiert auf Hochtouren.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 20. Oktober 2008 15:41
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Steuerpflicht bei vier Voraussetzungen: 1. die Tätigkeit muß auf Dauer gerichtet sein 2. du mußt selbständig sein 3. die Tätigkeit muß erlaubt sein und 4. es muß eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden sein. Wenn Du also einen alten Schrank einkaufst für 200 Euro und ihn für 2000 Euro verkaufst und das nicht zu Deinem Lebenserwerb machst, dann keine Steuerpflicht; alleine die Gewinnerzielungsabsicht begründet keine Steuerpflicht; dann dürfte niemand etwas verkaufen was er z.B. geerbt hat (z.B. den Schrank wie oben); Wenn oben oohpss schreibt, dass der Sammler eine Sammlung mit Verlust verkauft was soll er dann schon versteuern; den Verlust?; oder hab ich da was nicht verstanden?; wenn keine Anstrengungen zur dauernden Gewinnerzielung gemacht werden, sind die Verluste dem privaten Bereich zuzuordnen; mit irgendwelchen AGB's hat das nichts zu tun;

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 21. Oktober 2008 13:41

Hier ist oohpss.
Zu 1.) die Tätigkeit muß auf Dauer ausgerichtet sein: Es ist sehr, sehr unterschiedlich wie die Richter "Dauer" definieren. Und das "muß" definieren die Richter auch selbst. Der Anbieter hat da nur wenig Spielraum. Es sind schon Leute als gewerblich handelnd eingeordnet worden die ein paar Mal gebrauchte Sachen verkauft hatten.

zu 2.) Du must selbständig sein. Dem Richter ist es ziemlich egal, ob Du irgendwo Angesteller bist oder nicht. Wenn Du Dich benimmst, wie ein gewerblicher Anbieter, dann wird unterstellt, dass Du selbstständig bist. Das sind die recht pragmatisch.
.
zu 3.) die Tätigkeit muß erlaubt sein. Stimmt, sonst hast Du noch ganz andere Probleme .... .
Zu 4.) Ja natürlich kann man Verluste versteuern. Lohnt sich immer dann, wenn man andererseits Gewinne macht und das gegenrechnet oder wenn man Gewinne erwartet. Steuerrechtlich ist das sehr wichtig um einen Anreiz für Investitionen zu geben. Das Ergebnis ist/wäre eine Verringerung der Steuerpflicht.

"Wenn keine Gewinne zur dauernden Gewinnerzeihlung ..." Darum geht es ja gerade. Einige Finanzgerichte sagen, dass nur ab und an mal etwas versteigern reicht und andere Finanzgerichte sind da großzügiger.
Auskunft kann nur der Richter geben, der im Zweifelsfall den nächsten Fall entscheidet. Bedauerlicherweise gibt es dazu noch keien durchgänge Rechtsprechung.


antola61
beantwortet von antola61 am 21. Oktober 2008 09:52
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§ 15 EStG: Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.

Also: wenn du nur gelegentlich verkaufst, mußt du nix versteuern!

Kommentar von C5f990276d86c0b02bec37c2bb5b181dsmallhudiblibu am 6. November 2008 15:46

Ist das gewerblich oder privat?: Verkaufsstatistik für den Zeitraum der letzten 60 Tage eBay Mitglied lipowe Privatverkäufer

Items Sold: 59.79% Total Value Sold: €3498.69 Total Value Shipping: €187.35 Total Value Not Sold: €63.55 http://www.goofbay.com/ebaysellerhistorytool.html?gslusername=lipowe&gsldays=60&gslinclude=both&gslshowbuyers=on&gslsubmit=&gslsubmit.x=39&gsl_submit.y=10 Allein 26x die sogenannte Goldmark, mit der alle die eBayer übervorteilt wurden, die mehr als 25€ zahlten, denn diese Medaille wiegt nur 1,0g, und das wird in der Artikelbeschreibung bewusst nicht angegeben. Privatverkäufer wohl deshalb, weil eine Rücknahme damit ausgeschlossen werden kann und wird. Der Käufer wird nicht schlecht staunen, wenn er das Fliegengewicht auspackt.


hudiblibu
beantwortet von hudiblibu am 21. Oktober 2008 13:57
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@Gruppy194@

Umgangen wird das Programm „Xpider“ sehr einfach. Beispiel: Ebay Privatverkäufer hebengro. Der hatte sogar einen ebayshop. Nach Intervention durch eBay schloss er den und wich auf 2 weitere Mitgliedsnamen aus, bengrorot und wanderer200848. Nachdem auch hier eBay warnte, nicht verwarnte, werden die Privatverkäufe über einen neuerlich angelegten Mitgliedsnamen fortgeführt. wanderer20091948, der neueste Mitgliedsname hat innerhalb weniger Tage alle Angebote von den Vorgängermitgliedsnamen übernommen, mittlerweile über 500 Angebote und eBay schreitet nicht ein, weil die Gefahr vom Finanzamt entdeckt zu werden umgangen wird und eBay weiterhin Provisionen kassieren kann. Unglaublich, aber wahr!

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 21. Oktober 2008 16:43

Es ist schon klar, dass sich Mitmenschen mit entsprechenden Ambitionen und Energie immer wieder versuchen werden, den üblichemn Methoden der Verfolgung zu entziehen.
Dadurch haben wir ja dieses "Syndrom", dass die kleinen gefangen werden und die großen Fische davon kommen.
bei dem Fragesteller ging es sicherlich um einen von den kleinen Fischen udn die sollten zumindest eine diffuse Ahnung davon bekommen, wie die Verhältnisse sind.
Ich verkaufe auch ab und an auf eBay, aber ich verfolge auch die Rechtsprechung, weil ich eben nicht die Ambitionen und die Energie habe und eben nicht unnötig Steuern zahlen will, nur wil ein Richter meint, ich hätte ja einen Gewinn erziehlt und dass ich meine 500 Punkte durch Käufe und nicht durch Verkäufe erhalten habe, beieindrucke ihn überhaupt und deshlab sei ich gewerblicher Anbiete rund müsse Steuern (nach)zahlen + Kosten des Verfahrens + + +.


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