Habe mich neulich mit jemandem darüber gestritten. Ich meine man muß nicht blinken, wenn man in den Kreisel reinfährt, da die Fahrtrichtung ja vorgeschrieben ist.

aber bitteschön beim rausfahren..!

Nein, man darf nicht.

Nur,wenn Du rausfährst.

Nein, man muß blinken, wenn man wieder rausfährt.
Du musst blinken wenn du raus fährst.

Nein, beim Reinfahren nicht, aber beim Rausfahren

Man muss nicht, aber man darf bei der Einfahrt dann blinken, wenn man gleich bei der ersten Ausfahrt schon wieder raus will - sonst darf man nicht blinken.
guslan am 18. August 2007 10:32 Blinken beim reinfahren ist absolut verboten, auch wenn du beim ersten Ausfahrt raus fährst. Gilt für Deutschland und Schweiz.
demosthenes am 18. August 2007 11:22 @guslan:
Formal hast Du recht, aber wenn ich in den Kreis nach rechts einlenke, dann nach links ziehen muss und unmittelbar anschliessend wieder nach rechts abbiegen - wann soll ich da noch den Blinker so rechtzeitig betätigen, dass Fahrzeuge, die an der ersten Ausfahrt auf mich warten, erkennen können, dass ich abbiegen will?
Da blinke ich lieber rechtzeitig, auch wenn das "formal" ein Verstoss ist.
guslan am 18. August 2007 15:28 Komischerweise habe ich da keine Probleme.

Und wer im Kreisel ist, hat Vorfahrt, das wissen offenbar auch nicht alle...

In Frankreich blinken die im Kreisel. Aber in Deutschland muss man das nicht. Damit verwirrt man nur die anderen Verkehrsteilnehmer.

Neein! Aber bitte, bitte beim rausfahren!

aber beim raus und das haben einige noch nicht kapiert
nein, wenn du's beim Rausfahren machst genügt's vollauf!

nein aber beim Ausfahren. (s.o) als Signal für die, die reinfahren wollen.
NEIN und ich muss noch dazu sagen diese leute die meinen das tun zu müssen sollten es doch mit einer nachschulung versuchen weil das auch die meisten leute sind die meinen auf parkplätzen gibt es kein rechts vor links
NicoleF am 17. August 2007 11:08 Was ist das denn hier für eine generalisierte Meinung? Leute, die im Kreisel blinken, sind dann vermutlich nicht nur die gleichen, die rechts vor links nicht kennen, sondern auch die 30er-Zone ignorieren, Radfahrer ummangeln, auf der Autobahn drängeln und überhaupt den Führerschein abgenommen bekommen sollten? Im Gegensatz zu Leuten, die rechts vor links nicht kennen, stellt Blinken im Kreisel keine Verkehrsgefährung dar. Und nur, damit hier keine falschen Beschuldigungen aufkommen: Ich blinke mich nicht in einen Kreisel.
Beim raus fahren, aber dann bitte rechtzeitig, und nicht wenn man schon halb wieder draußen ist.

Beim Reinfahren nicht - nur beim Rausfahren. (lt. Fahrlehrer).
Man d a r f auch gar nicht blinken. Habe es schon erlebt, dass "Blinker" von der Polizei mit einem Bussgeld belegt wurden. Wer beim Hineinfahren blinkt, verunsichert die an den Einmündungen wartenden Verkehrsteilnehmer, weil die dann nicht wissen, an welcher Ausfahrt er wieder rauswill.
aber beim rusfahren solltest du es machen denn da reagieren die herren in grün sehr erlärgisch wenn nicht

Das ist verboten! Ein Bekannter hat dafür schon bezahlt.
Nur beim Rausfahren muss man blicken.
Nur bei der Ausfahrt, aber dann auch nicht vergessen.

Nur beim rausfahren.
Wirklich nur beim Rausfahren!! Und selbst das tun einige nicht.
Beim Einfahren in den kreisverkehr ist es sogar verboten.
Allerdings darf man bei einem kleinen Kreisel blinken wenn man gleich bei der nächsten ausfahrt den Kreis wieder verlässt hat zumindest mein Fahrlehrer gesagt also wird es schon stimmen
Auch in der Schweiz? Und haben die da überhaupt Platz für die Kreisel, zwischen all den Bergen und Seen? ;-)
@Heeeschen..oh doch, auch wir haben Kreisels...!und erst noch schöne und sooo grosse! Wir haben auch Color TV und fliessend kaltes und warmes Wasser..:-))
das Letztere war mir neu! Also wieder was gelernt!
@solf1 schön das Du wieder da bist.
Hoi Opa..habe dich gestern schon vermisst! Bist frisch und munter??
Neee im Moment geht es mir gesundheitlich nicht so gut.
Aber wird schon wieder!!
Halt die Ohren steif..Unkraut vergeht nicht! :-))