wie sieht das denn aus?
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wenn du gew. angemeldet bis, musst du steuern zahlen...
Wenn Du privat ein paar Mal im Jahr gebrauchten Krams verkaufst, dann ist das steuerfrei. Verkaufst Du gewerblich, dann ist es steuerpflichtig.

Wenn du nur deine alten Hosen privat verkaufst, wird da keine Steuer anfallen. Als Händler schaut das anders aus.

Private Verkäufe muss man niemandem, auch nicht dem Finanzamt melden.
Wenn man als Gewerbetreibender Ebay als Plattform nutzt muss man ggf. Umsatzsteuer abführen und auf die Gewinne (nicht die Umsätze) Einkommenssteuer zahlen.
Das hat aber nichts mit Ebay zu tun. Gleiches gilt im Laden, auf dem Flohmarkt usw. usw.
das ist so nicht richtig! Auch private Verkäufe sind zu versteuern wenn man damit Gewinn erzielt und die Spekulationsfrist von einem Jahr nicht eingehalten hat
heinmueck am 4. November 2008 23:42 Stimmt.
Wenn man die Gewinne mit den Verlusten aus Spekulationsgeschäften verrechnet und dabei ein Plus von 600 Euro oder mehr im Jahr macht.
wenn du Dinge verkaufst die du weniger als 1 Jahr besitzt und beim Verkakuf im Vergleich zum Einkauf einen Gewinn erzielst, ja