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Muss man die Wohnung vom Hartz 4 Anspruch bezahlen?

gefragt von Tinchen1603 am 07.11.2009 um 14:44 Uhr

Hab mal ne Frage zu Hartz 4. Wenn ich meine Angaben in nen Hartz 4 Rechner im Internet eingebe, kommt da raus, dass ich einen Anspruch auf 312 Euro Hartz 4 Satz habe. Nund meine Frage, muss ich davon die Miete bezahlen, oder ist die da schon abgezogen. Zur Erklärung: Bin zur Zeit in Elternzeit und mein Freund hat sich von mir getrennt. Nun muss ich in eine eigene Wohnung umziehen und nur vom Elterngeld ist das bissle schlecht. Danke für eure Antwort.


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Bumblebee24HH
beantwortet von Bumblebee24HH am 7. November 2009 14:45
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Nein 312€ ist dein Lebensunterhalt die Wohnung wird vom Amt gezahlt (da gibt es aber Richtlinien)


romeo27
beantwortet von romeo27 am 7. November 2009 14:45
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die miete bekommst du natürlich extra...


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 7. November 2009 14:46
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Die Warmmiete für eine angemessene Wohnung wird zusätzlich gezahlt. Aber Stromkosten zahlst Du von Deinem Regelsatz.


bitmap
beantwortet von bitmap am 7. November 2009 14:46
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Die Leistungen für Unterkunft und Heizungen sind separat. Kommt aber auf die Größe der Wohnung an und was sie kostet im Verhältnis zur Bewohnerzahl.


KW1980
beantwortet von KW1980 am 7. November 2009 16:19
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312 Euro ist nicht der aktuelle Regelsatz... sondern 359 Euro für Alleinstehende, hinzu kommt noch der Regelsatz für das Kind, welcher derzeit bei 215 Euro liegt, und der Mehrbedarf in Höhe von 129 Euro für die Alleinerziehung. Außerdem kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung noch hinzu. Das rechnest du alles zusammen und dann ziehst du das Einkommen ab, was ihr (du und dein Kind) habt. Also Kindergeld, den Unterhalt den dein Kind und evt. auch du bekommen musst. Wenn du Elterngeld in Höhe von 300 euro bekommst, das wird nicht angerechnet, nur wenn du mehr bekommst, wird das was über 300 euro liegt angerechnet. Ist also eine ganz einfache Rechnung, noch Fragen ?



anonym
beantwortet von ivonne82 am 7. November 2009 17:44
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das kommt darauf an wieviel elterngeld, kindergeld und unterhalt du bekommst. wobei 300 euro beim elterngeld anrechenfrei sind. wenn du also deine miete in dem hartz4 rechner mit eingegeben hast, dann bekommste auch nur das was er angegeben hat weil dein elterngeld, kindergeld und evtl. unterhalt. den rest abdeckt. wenn du die miete nicht mit angegeben hast, dann bekommste die zusätzlich.


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