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Muss man die RWE-Mitarbeiter ins Haus lassen,obwohl man den Stromanbieter gewechselt hat?

gefragt von JollyJolly am 11.02.2008 um 11:47 Uhr

Ich habe zum 31.12.07 meinen Vetrag mit der RWE gekündigt,die Kündigungsbestätigung erhalten,den Zählerstand eingeschickt und eine Abschlußrechnung erhalten.Seit 1.1.08 bin ich bei Teldafax.Anfang Februar stand nun eine RWE-Mitarbeiterin vor der Tür zum Stromablesen.Ich informierte sie über den Wechsel,auch das ich den Stand abgelesen habe u.die Abschlußrechnung erhalten habe.Daraufhin sagte sie,dass sie weiterhin ablesen müsste,da der Zähler der RWE und der Strom letzlich auch der RWE gehört.Nach einigen Diskussionen habe ich sie dann ablesen lassen,um des Friedens willen.Auf meine Mail Anfrage bezgl.dieses Themas erhielt ich noch keine Antwort v. Teldafax.Daher frag ich euch:Hat sie recht?


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Alexander50
beantwortet von Alexander50 am 11. Februar 2008 11:53
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Vermutlich gehört der RWE der Zähler ? Und TeldaFax zahlt an RWE die Zählermiete. Folglich ist RWE auch zu seinem Eigentum zutrittsberechtigt.

Kommentar von D4af7049dff995cbacedcb99f9583ca1smallJolly am 11. Februar 2008 12:13

Danke, dann weiß ich jetzt Bescheid.Ich war nur erstaunt, dass die zum Ablesen kommt, da es doch eigentlich über Teldafax läuft.


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emjay
beantwortet von emjay am 11. Februar 2008 12:05
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Die örtlichen Anbieter haben Verträge mit den Anbietern zu denen du wechseln kannst. Deshalb ist es so üblich, daß nach wie vor der alte Anbieter die Zähler ablesen kommt. War bei mir genauso.

Kommentar von D4af7049dff995cbacedcb99f9583ca1smallJolly am 11. Februar 2008 12:14

Danke, dann weiß ich Bescheid und werde sie auch im nächsten Jahr.reinlassen.


anonym
beantwortet von Heito am 18. Juli 2009 14:42
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Hallo, der RWE gehört grundsätzlich alles (Leitung, Zähler und auch der Strom) Alle Kunden werden von der RWE beliefert. Und wer bei einem der anderen ca. 600 Anbietern Kunde ist, wird dort nur buchhalterisch geführt. Das heißt, der Netzanbieter kauft zum Jahresanfang ein Kontingent an Strom ein und verkauft diesen an seine Kunden. Und damit die RWE überprüfen kann, ob der Fremdanbieter nicht mehr Strom verkauft brauchen sie die Zählerstände. Denn wenn die mehr verkauft haben, müssen die genauso nachzahlen wie jeder andere auch. Alles klar?


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