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Muss man die Rückerstattung der Pendlerpauschale beim Finanzamt beantragen?

gefragt von ardentil am 10.12.2008 um 16:09 Uhr

Gibt es da jetzt Handlungsbedarf?


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anonym
beantwortet von anjanni am 10. Dezember 2008 16:10
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nein

Es besteht kein Handlungsbedarf, es sei denn, Du hättest die Kilometer in der Steuererklärung noch nicht angegeben. Dann sollst Du Dein Finanzamt mal anrufen. Sonst nicht. Die werden dort ja sonst ganz kirre - und können doch auch nicht dafür!


anonym
beantwortet von moondiver am 10. Dezember 2008 16:10
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Na von allein haben die noch nie was zurückgezahlt...

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 10. Dezember 2008 16:11

In dem Fall ist es aber so, ging gestern durch die Nachrichten bis zum Erbrechen und heute durch die Presse


monja1995
beantwortet von monja1995 am 10. Dezember 2008 16:11
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Wie oft noch???????
Wenn Du bei Deiner Steuererklärung die gesamten Kilometer angegeben hast, mußt Du nichts machen, das machen die Finanzämter jetzt automatisch.
Hast Du erst ab dem 21. Kilometer angegeben, mußt Du die Rückerstattung beantragen.

Kommentar von anjanni am 10. Dezember 2008 16:12

Wenn Du ab dem 21. Kilometer angegeben hast, hast Du alle angegeben. Sonst macht es ja keinen Sinn.

Wenn du bis 20 km hast und hast nichts angegeben, dann kannst Du das noch nachträglich geltend machen.

Macht aber auch nur Sinn, wenn man dann über den Werbungskostenpauschbetrag kommt (weil man noch andere Werbunskosten hat).


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 10. Dezember 2008 16:12
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Wenn du bei der Steuererklärung für 2007 die vollen Km angegeben hast,geht alles automatisch.Hast du aber die ersten 20 km nicht angegeben,musst du einen Antrag stellen.

Kommentar von anjanni am 10. Dezember 2008 16:16

Wenn Du ab dem 21. Kilometer angegeben hast, hast Du alle angegeben. Sonst macht es ja keinen Sinn.

Wenn du bis 20 km hast und hast nichts angegeben, dann kannst Du das noch nachträglich geltend machen.

Macht aber auch nur Sinn, wenn man dann über den Werbungskostenpauschbetrag kommt (weil man noch andere Werbunskosten hat).


Smash
beantwortet von Smash am 10. Dezember 2008 16:15
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In Abstimmung mit den Bundesländern sollten die Finanzämter angewiesen werden, die Steuerbescheide schnell zu korrigieren – automatisch und ohne Anträge stellen zu müssen.

Quelle: WAZ von heute


Benjy
beantwortet von Benjy am 10. Dezember 2008 16:37
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Ein formloser Brief ans Finanzamt schadet nicht, habe ich vor kurzem erfahren...


anonym
beantwortet von dackelnero am 17. Februar 2009 13:16
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Die Entfernungspauschale wird nicht erstattet.

Sie mindert aber das zu versteuernde Einkommen, so dass rechnerisch die Steuern auf die Entfernungspauschale erstattet wird.


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