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Muss man die private Rentenversorgung auf den neuen Ehepartner umschreiben?

gefragt von BieneSumsi am 19.12.2007 um 18:46 Uhr

Meine Freundin hat sich scheiden lassen und hat erneut geheiratet. In ihrer privaten Rentenversicherung ist noch ihr Ex-Mann der Begünstigte in ihrem Todesfall. Bedeuten die Scheidung und die andere Ehe, dass der neue Partner automatisch der Begünstigte ist oder läuft das weiter auf den Ex-Partner? Muss man die Änderung notariell beglaubigen lassen?


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Reply


Kabark
beantwortet von Kabark am 19. Dezember 2007 18:47
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Sofort die Bezugsberechtigung beim Versicherer ändern lassen. Beglaubigt werden muss nichts.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 19. Dezember 2007 18:48
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automatisch läuft bei einer privaten Versicherung gar nichts, da sie Versichernehmer ist, kann und muss und sollte sie der Versicherung umgehend das veränderte Bezugsrecht für die Todesfallleistung mitteilen...dieses Bezugsrecht ist an nichts geknüpft und legt ausschließlich der Versicherungsnehmer fest


regideur
beantwortet von regideur am 19. Dezember 2007 18:48
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Was geschrieben ist, ist Gesetz. Sie soll es einfach umschreiben lassen. Da muss auch nichts beglaubigt werden.


anonym
beantwortet von Einhoernchen am 19. Dezember 2007 19:01
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man muss die Rentenversicherung auf jeden Fall umschreiben lassen, sonst bekommt der jetzige Ehemann keinen Cent im Falle des Falles, sondern der Ex-Mann. So eine Versicherung ist nicht an einen Ehevertrag geknüpft, sondern an die Person, die drin steht.


Mismid
beantwortet von Mismid am 19. Dezember 2007 20:27
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sicherheitshalber umschreiben lassen, am besten im Vertrag immer auf "den aktuellen Eheparter" schreiben, dann muß man nichts ändern, falls sich der Ehepartner ändert





Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 20. Dezember 2007 10:51
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Derjenige bekommt ein Rente, der als Bezugsberechtigter im Vertrag steht. D.h. der Bezugsberechtigte muss geändert werden.




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