Meine Freundin hat sich scheiden lassen und hat erneut geheiratet. In ihrer privaten Rentenversicherung ist noch ihr Ex-Mann der Begünstigte in ihrem Todesfall. Bedeuten die Scheidung und die andere Ehe, dass der neue Partner automatisch der Begünstigte ist oder läuft das weiter auf den Ex-Partner? Muss man die Änderung notariell beglaubigen lassen?
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Sofort die Bezugsberechtigung beim Versicherer ändern lassen. Beglaubigt werden muss nichts.

automatisch läuft bei einer privaten Versicherung gar nichts, da sie Versichernehmer ist, kann und muss und sollte sie der Versicherung umgehend das veränderte Bezugsrecht für die Todesfallleistung mitteilen...dieses Bezugsrecht ist an nichts geknüpft und legt ausschließlich der Versicherungsnehmer fest

Was geschrieben ist, ist Gesetz. Sie soll es einfach umschreiben lassen. Da muss auch nichts beglaubigt werden.
man muss die Rentenversicherung auf jeden Fall umschreiben lassen, sonst bekommt der jetzige Ehemann keinen Cent im Falle des Falles, sondern der Ex-Mann. So eine Versicherung ist nicht an einen Ehevertrag geknüpft, sondern an die Person, die drin steht.
sicherheitshalber umschreiben lassen, am besten im Vertrag immer auf "den aktuellen Eheparter" schreiben, dann muß man nichts ändern, falls sich der Ehepartner ändert

Derjenige bekommt ein Rente, der als Bezugsberechtigter im Vertrag steht. D.h. der Bezugsberechtigte muss geändert werden.