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Muss man die Praxisgebühr 2 x zahlen, wenn der Hausarzt im Urlaub ist?

gefragt von erwin am 01.11.2007 um 19:54 Uhr

Und ich darum zu seinem Vertreter gehen muss?

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Gesundheit x 59.970 Arzt x 2.897 Praxisgebühr x 134

anonym
beantwortet von RaiDam am 1. November 2007 19:57
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Nein, muss man nicht, denn man erhält ja eine Quittung, dass man für das Quartal schon gezahlt hat. Mit dieser Quittung zum Vertreter (oder auch anderen Arzt) gehen, vorzeigen und schon wird ausch schon nicht mehr nach der Praxisgebühr gefragt....

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 1. November 2007 20:55

"(oder auch anderen Arzt)"

Nö, dürfte eigentlich nicht funktionieren. Nur beim angegebenen Vertreter.

Kommentar von RaiDam am 2. November 2007 14:43

sorra, da liegst du falsch, die Praxisgebühr ist einmal im Quartal fällig, egal, zu welchem Arzt man geht, Hauptsache, man hat die Quittung dabei. Im Klartext. Ich kann heute zum Allgemeinmediziner gehen, dort meine Paxisgebühr bezahlen udn morgen gehe ich mit der Quittung zum Zahnarzt.... einmal 10 €.. ;-)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 2. November 2007 19:35

"Ich kann heute zum Allgemeinmediziner gehen, dort meine Paxisgebühr bezahlen udn morgen gehe ich mit der Quittung zum Zahnarzt.... einmal"

auch wieder falsch, wie das mit dem anderen Arzt vorher.

Kommentar von RaiDam am 2. November 2007 21:44

ist nicht faslsch, kann bei jeder krankenkasse nachgefragt werden, eine praxisgebühr gilt für ein quartal, egal was für einen arzt man aufsucht... nachzulesen im sozialgesetzbuch...

Kommentar von Ffc036cccb112cb6a022ddc59880a454smallMimi081 am 11. November 2007 01:26

Zahnarzt kostet extra, auf das Jahr gesehen heißt das: 4x Hausarzt = 40,- Euros (incl. sämtlicher Überweisungen zu Fachärzten), 1x Zahnarzt = 10,- Steine

Kommentar von RaiDam am 12. November 2007 12:58

sorry, nooch einmal, wo steht das? habe mich nochmals bei der KK erkundigt, die sagte, einmal 10 € im Quartal, egal was für ein Arzt, egat ob Allgemeinmediziner oder Wechsel von Allgemeinmediziner zum Zahnarzt...

Kommentar von Simple_avatar3smallIcediecher am 26. Juli 2008 16:53

Sorry, aber auch ich muss dir wiedersprechen. 1. es lang NIE nur die Quittung über die gezahlten 10€, du brauchst wenn du zu einem anderen Arzt gehst IMMER eine Überweisung 2. musst du normalerweise, wenn du nicht zu dem angegebenen Verteter deines Hausarztes gehst, nochmal die 10€ zahlen, da du ja, je nachdem ob dein Hausarzt Allgemeinarzt oder Inernist ist, einen 2. Arzt der selben Fachrichtung im gleichen Quartal aufsuchst. 3. der Zahnarzt zählt wieder extra, also wenn dein Zahnarzt mehr wie nur nachschauen und evtl. Zahnsteinenfernen macht, musst auch beim Zahnarzt nochmal deine 10€ zahlen, egal ob du in diesem Quartal schon gezahlt hast, oder nicht.


clou66
beantwortet von clou66 am 1. November 2007 20:02
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Wie butz1510 schon schreibt bekommst du ja eine Quittung das du die 10 €uro bezahlt hast, wenn du diese Quittung nicht mehr hast mußt du die 10 €uro bei der Vertretung noch mal zahlen, wenn dein Arzt dann aus dem Urlaub zurück ist kann er dir erneut eine Quittung ausstellen, mit der du dann zu dem Arzt der Vertretung hatte gehst und dir dann die nochmals gezahlten 10 €uro zurück zahlt.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 1. November 2007 19:59
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Die Praxisgebühr erhält doch nicht der Arzt, sondern deine Krankenkasse.

Unmd wenn ich zur Vetretung meines Hausarztes gehe, dann sage ich, dass ich den Eintritt schon bezahlt habe. Und gut ist.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 1. November 2007 20:02

Und warum sollte der Eintreiber Dir das glauben?

Kommentar von Regenmacher am 1. November 2007 20:13

Weil ich so souverän auftrete, dass keine weiteren Fragen entstehen. Und dann gehe ich auch nur zu einem von meinem Doc autorisierten Arzt, der seinen Befund dann übermittelt. So einfach ist das.


anonym
beantwortet von mariamaria am 1. November 2007 19:57
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nur wenn Du die Quittung nicht vorweisen kannst.


anonym
beantwortet von ilsebillig am 1. November 2007 19:58
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Nein, man muß nicht 2x bezahlen. Der vertretende Arzt bekommt vom Hausarzt einen Überweisungsschein.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 1. November 2007 20:03

HÄ?

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 1. November 2007 20:13

Das stimmt. Erstmal musst du zum Vertretungsarzt, und nicht irgendeinem, und dann muss dein Hausarzt dir nachher eine Überweisung für diesen Arzt austellen.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 2. November 2007 11:17

Also welcher Arzt wen vertritt ist doch interne Sache, ich such mir den aber doch noch selbst aus und nimm nicht zwangsweise den Vertreter, wenn mir der nicht paßt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 2. November 2007 19:37

Dann musst du aber 2 x Praxisgebühr bezahlen.


butz1510
beantwortet von butz1510 am 1. November 2007 19:56
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Kann ja eigentlich nicht sein, Du bekommst ja diese Quittung, dass Du in dem Quartal schon bezahlt hast.


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