oder ist man dann von der Steuer befreit?

Berserkers Antwort ist richtig,nur der Halter muss zahlen!
Berserker am 9. August 2008 16:08 Danke
Auch wer sich nur vorübergehend um einen Hund kümmert, muss Hundesteuer zahlen.
Wenn jemand einen Hund über einen Tierschutzverein in Pflege nimmt,also bis zu Vermittlung,übernimmt der Verein alle Kosten.
Hierzu gab es ein aktuelles Urteil. Demnach ja. Die herrenlosen Hunde waren über einen längeren Zeitraum (hier 2 Jahre) bei einer Privatperson, die sich für den Tierschutz einsetzt, in Pflege. Es gab keinen anderen Halter der die Steuer zahlt.

http://www.meldebox.de/ummelden/hundesteuer-befreiung
Was ist denn bitte ein Pflegehund?
vollimleben am 9. August 2008 16:11 Wenn zum Beispiel der Hundehalter ins KRHS kommt oder in Urlaub fährt und sich der Nachbar in der Zeit um ihn kümmert,hat der einen "PFlegehund"
was soll das für eine Rolle spielen wenn jemand ins Krankenhaus kommt? Der Besitzer muß so oder so Hundesteuer zahlen, egal wer den Hund versorgt
bitmap am 9. August 2008 18:54 ''was soll das für eine Rolle spielen wenn jemand ins Krankenhaus kommt?''
Das war ja nur als Beispiel für mich zur Erklärung.
Berserker am 9. August 2008 16:13 Ein Hund ( auch Tüffe, Kläffer,Flohaki usw. genannt ) den man in Pflege hat oder in Pflege gibt.
bitmap am 9. August 2008 16:20 Danke @ vollimleben und Berserker. War irgendwie auf der falschen Schiene. Ich dachte das sind Hunde, die jemand aus irgendwelchen krankheitsbedingten Gründen (wie z.B. Blindenhund) hat. Aber dafür gibts dann wohl einen anderen Begriff.