gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
29 

Muß man die Eigenheimzulage zurückzahlen, wenn man vorzeitig aus dem Vertrag aussteigt?

gefragt von daniel1daniel1 am 16.09.2007 um 16:14 Uhr

Hallo,

Muß man die Eigenheimzulage zurückzahlen, wenn man vorzeitig aus dem Vertrag aussteigt?

Und, falls ja, kann man die Eigenheimzulage auf seinen Partner übertragen?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

eigenheim x 109 übertragung x 101 eigenheimzulage x 48 zulage x 11

emjay
beantwortet von emjay am 16. September 2007 17:21
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, mußt du nicht. Jedoch enden die Zahlungen vom Finanzamt sofort, wenn du das Objekt verkaufst.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.