Im engen Familienkreis haben wir gerade diese Situatuion. Die nächsten Hinterbliebenen des Verstorbenen, die sich schon lange nichts mehr zu sagen hatten und auch aus diesem Grund die Erbschaft ausgeschlagen haben, sollen nun die Beerdigungskosten übernehmen. Müssen sie das?
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Die nächsten Hinterbliebenen, sind das die Kinder?
Auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird, sind sie für die Bezahlung der Bestattung verantwortlich, wenn sie mehr als den Selbsterhalt verdienen, bzw. als Einkommen haben. Es gibt dazu ausreichend und trauriges im Net zu finden. Auch wenn die Kinder ihre Eltern nie kennen gelernt hatten, die Beerdigung dürfen sie bezahlen.

Nein,man muss die Beerdigung nicht bezahlen.Aber man muss die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis ausschlagen.
schurke am 1. November 2007 19:17 das stimmt leider nicht, Hexe
sender am 1. November 2007 19:21 Vielleicht hat Hexe ja auch 'Leichen im Keller' und brauchte deswegen die Beerdigung nicht zahlen? :-))
Lola60 am 1. November 2007 19:28 Hallo schurke, Hexe hat doch recht, wenn man die Erbschaft ausschlägt brauch man nichts zu zahlen. Hatten den Fall auch bei uns in der Familie, deswegen kann ich das mit Sicherheit sagen.
sender am 1. November 2007 19:18 Die Erbschaft war doch schon ausgeschlagen? Verstehe die Antwort nicht.
schurke am 1. November 2007 19:32 Wenn bei Krauthexe die erbschaftsausschlagenden nicht die Kinder waren, dann hat sie ja Recht. Nur Kinder und Eltern kommen nicht drumherum, auch wenn sie ausschlagen. Und ich ging bei der Fragestellung davon aus, das dem so ist. Vielleicht kann amalia uns ja noch aufklären, was die nächsten Verwandten in ihrem Fall sind, dann können wir auch richtig korrekt antworten.
schurke am 1. November 2007 19:34 @ Lola, mein Sohn sollte die Beerdigung seines Vaters bezahlen, trotz Ausschlagung. Da hatte ich mich kundig gemacht, Kinder und Eltern kommen nicht drumherum.
Lola60 am 1. November 2007 19:36 Bei mir wars der Bruder, da war es auf jeden Fall so
schurke am 1. November 2007 19:41 bei meiner Tante brauchte ich auch nicht
HUHU amalia, klärst Du uns mal bitte auf? Sinds Kinder oder Geschwister oder so?
krauthexe am 1. November 2007 19:41 Mein Schwiegervater ist im vergangenen Jahr verstorben.Das Ordnungsamt hat uns von seinem Tod in Kenntnis gesetzt.Wir sollten auch die Bestattungskosten tragen.Alle seine Kinder haben das Erbe ausgeschlagen(innerhalb der Frist).Das Ordnungsamt musste daraufhin die Bestattungskosten tragen,ebenso die Wohnungsauflösung.
schurke am 1. November 2007 20:52 Das ist seltsam, mein Sohn sollte trotz Ausschlagung die Beerdigung seines Vaters bezahlen. Er ist nur darum gekommen, weil er noch in der Ausbildung war, dafür musste er allerdings auch alles vorlegen. Der Anwalt, den ich zu Rate zog, meinte auch, dass das richtig wäre und im Internet fand ich gleiche Informationen.

In Baden-Württemberg ist es so, dass die Beerdigung der Eltern auf jeden Fall bezahlt werden muss. Habe aber auch gehört, dass es in anderen Bundesländern anders ist.
schurke am 1. November 2007 19:35 Nein, ist überall gleich.
butz1510 am 1. November 2007 19:39 Heißt also, man muss sie überall bezahlen?
krauthexe am 1. November 2007 19:44 Bei meinem Schwiegervater waren es die Kinder und die von Ihm getrennt lebende Ehefrau,die das Erbe ausgeschlagen haben und deswegen auch keine Bestattungskosten tragen mussten.
butz1510 am 1. November 2007 19:49 Anwalt24.de sagt dazu: "Kinder müssen Beerdigung der Eltern zahlen! Kinder müssen auch dann für die Beerdigungskosten ihrer verstorbenen Eltern aufkommen, wenn sie zu diesen jahrelang keine persönliche Beziehung mehr unterhalten haben.
Erwachsene Kinder müssen grundsätzlich für die Beerdigung ihrer Eltern aufkommen. Nahe Angehörige, so das Verwaltungsgericht Koblenz, stehen einem Verstorbenen stets näher als die Allgemeinheit.
Das Gericht verlangte daher von einem Sohn, die Begräbniskosten für seinen Vater zu bezahlen, zu dem er seit seinem 14. Lebensjahr keine persönliche Beziehung mehr gehabt hatte. Die Pflicht zur Kostenübernahme besteht unabhängig von der Annahme einer Erbschaft oder intakten Familienverhältnissen."
schurke am 1. November 2007 20:53 Diese Informationen hatte ich auch.
Beim SWR ist die Frage so zutreffend und erschöpfend beantwortet worden, dass sich jedes weitere Wort erübrigt: http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/11/28/index8.html.
Bestattungskosten sind sog. Nachlassverbindlickeiten - das heisst, sie müssen vom Erbe gezahlt werden. Wird das Erbe ausgeschlagen, müsen die zu Lebzeiten Unterhaltsverpflichteten (das sind in der Regel die erwachsenen Kinder) die Bestattung zahlen.
Aber:
Die Kinder können beim Sozialamt Bestattungsbeihilfe beantragen und sollten es auch tun! Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Ich hatte - zusammen mit meiner Frau - definitiv keine "Lust", für meine Schwiegermutter, für die wir uns beide wegen derer Pflegebedürftigkeit mehr als aufgeopfert haben, auch noch die Bestattung zu zahlen. Sie war tot - es konnte ihr egal sein, wer diese Kosten bezahlt. Zu lebzeiten haben wir alles getan, was wir konnten. Meine Frau hat das Erbe ausgeschlagen (die Mutter war ohnehin Sozialhilfeempfängerin), und wir sind zum Sozialamt gegangen und haben Bestattungsbeihilfe beantragt und bekommen. Von den ca. 2.600 EUR hat das Sozialamt immerhin 1.800 EUR übernommen. Den Rest haben wir dann bezahlt. Wir leben im Osten, und meine Frau hat damals knapp 1800 EUR netto verdient. Meine Einkünfte haben damals keine Rolle gespielt - das wäre auch noch schöner. Immerhin habe ich über mehr als ein Jahrzehnt die Pflege dieser Frau und auch die Pflege derer Mutter (als der Oma meiner Frau) indirekt mitfinanziert! Und damals gab es keine Pflegeversicherung! Die gab es erst ab 2006! Alles in allem: es lohnt sich immer, solche Anträge auf Bestattungsbeihilfe zu stellen, auch wenn man selbst nicht erbt.
Sag ich doch. Hallo? könnte ich jetzt vielleicht noch ein DH bekommen, damit die Hexe überstimmt wird???
für ein schlichtes ja, was auch falsch sein könnte?
Moment: Hexe hat 'Nein' gesagt und Du selbst meint, das stimmt nicht.
Also: watt denn nu?
Mutt Du lesen, meine Ergänzungen. Sorry