Muss man der Polizei ihrn Namen geben?

15 Antworten

Ich glaube, ich muss euch mal aufklären. Die Aussagen hier sind leider alle nur teilweise richtig, oder sogar vollkommen falsch. Kein Bundesbüger ist verpflichtet, seinen Ausweis mit sich zu tragen, ausser, seine berufliche Tätigkeit verlangt es. Dies wird durch das "Personal-Ausweis-Gesetz" geregelt. Auch ist kein Bundesbürger verpflichtet, seinen Indentität preis zu geben. Sollte bei einer Kontrolle dann doch eine Festnahme durchgeführt werden, weil du deinen Namen nicht angibst, kann dies nur unter folgenden 3 Umständen geschehen (StPO §127): Dringernder Tatverdacht, Verfolgung auf frischer Tat oder, wenn ein Haftbefehl vorliegt. Sollte ein Haftbefehl vorliegen, und du wirst für die Person gehalten, gegen die dieser Befehl vorliegt, wirst du auf jeden Fall festgenommen. Sollte sich dann bei der Identitätsprüfung herausstellen, dass du nicht die gesuchte Person bist, kannst du Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch erstatten. Und davor hat jeder Polizist in Deutschland schon ganz schön Angst. Solltest du dich bei der Festnahme sogar gewehrt haben, und es wurde Gewalt angewendet, kannst du auch noch Strafanzeige wegen Körperverletzung, oder versuchter Körpderverletzung erstatten und dann sieht es für die Beamten gar nicht gut aus.

Ich muss noch etwas grundsätzliches zu Thema sagen: Wir leben nicht im 3. Reich und auch nicht in der ehemaligen DDR. Das Problem ist, dass uns immer gerne erzählt wird, dass wir keine Rechte haben und schön brav auf die Beamten hören sollen. Wer sich ein bisschen mit dem Gesetz auskennt sollte wissen, dass uns die Polizei ausser in den oben 3 genannten Situationen gar nichts zu sagen hat. Merkt euch das mal. Wir leben in einer Demokratie, und nicht in einem Polizeistaat. Zumindest sollte es noch so sein.

Das ist aber auch wieder nur Halbwissen. Natürlich bist du nach Polizeigesetz und StPO verpflichtet deine Personalien anzugeben.

Die Personalien mußt du bei der Polizei immer angeben. Bei allem anderen darfst du ggf. die Aussage verweigern, wenn du dich belasten würdest. Aber wenn die nur eine Routineüberprüfung machen und du nichts angestellt hast, gibt es da keinen Grund. Vielleicht siehst du einfach nur irgendwie auffällig aus oder hast eine Ähnlichkeit zu einer gesuchten Person. Einfach deine Daten nennen und nicht weiter drüber nachdenken.

Bei einer Personenkontrolle sind die Beamten berechtigt, Deine Identität festzustellen, d.h. bist Du verpflichtet den Polizeibeamten Deinen Namen zu nennen!

Verweigerst Du dies, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit!

Wenn Du darauf bestehst, nennen Dir die Beamten ihr Revier/Station und ihren Namen (steht i.d.R. auf der Uniform) in manchen Bundesländern auch die Dienstnummer. Aber.. was willst Du damit?!

du musst auf verlangen deinen ausweis vorzeigen und namen angeben aber du darfst natürlich verlangen,daß die polizisten sich AUCH ausweisen!

echt?kann ich ihn nach ihren namen fragen?

@Kangaldogg

du kannst natürlich,aber ausweisen MÜSSEN sie sich sowieso wenn du fragst.und da steht der name ja dann drauf.

@Indianwolf

ok danke

@Indianwolf

nein nicht nach dem Namen,...die Dienstnummer darfst du fragen....

@doris11

wohl doch nach namen!ich frage immer,wenn tatsächlich mal was ist. die lallen den zwar extra unverständlich ABER sie sagen den Namen,und in ihrem dienstausweis müsste der doch auf jeden fall stehen nachdenk

@Indianwolf

mein Mann ist Polizist,..er zeigt dir den Dienstausweis,nur er gibt ihn dir nicht in die Hand,...dort steht als erstes die Dienstnummer,den Namen mußt du nicht wissen,es reicht die Dienstnummer,weil auch wenn sich jemand beschweren oder sonst was will,so reicht die DN,weil jeder Polizist,eine eigene hat...

@doris11

wie soll ich mir denn ne womöglich ellenlange nummer merken °.°? ist das eine taktik der behörden oder was?

@Indianwolf

die ist nicht ellenlang...wer sagt dir das?? drei oder vierstellig...

@doris11

ich sagte ja "womöglich" ellenlang.

Man muss. Und du hast das Recht die Namen der Beamten zu verlangen. Sie müssen dir auch den Grund nennen warum sie die Personalien aufnehmen. Sollte nix vorliegen, müssen die Aufzeichnungen vernichtet werden.