ist man verpflichtet der GEZ die tür aufzumachen und zugang zu der wohnung zu geben?
man öffnet niemals ; den zeugen jehovas, den gez- fuzzis und einer nachbarin die single ist :-)
WilliWinzig am 27. September 2008 14:33 kommt drauf an wie alt sie ist :-))
alter schwede. die ist mitte 20 und frisst einem mit haut und haaren bevor du auf 3 gezählt hast :-) die ist brandgefährlich :-)
WilliWinzig am 27. September 2008 14:42 dann immer herein mit ihr, in die gute Stube :-))
den fehler habe ich einmal begangen...lol :-)

Die Tür aufmachen kannst du. Aber rein lassen, musst du niemanden.
Zobel am 27. September 2008 15:57 doch, den Gerichtsvollzieher und grüne Jungs mit Durchsuchungsbeschluß
GrueneFee am 27. September 2008 14:23 wie du immer so schnell die Fragen herzauberst.. verwunderterblick
Google erzählt mir alles.
Die Suche nach GEZ bringt hier nichts, weil die Suchwörter mindestens vier Buchstaben haben müssen.
Aber GEZ ist ähnlich wie anderswo das Monster von Loch Ness ein gern gefragtes Thema auf GF.

Nein, musst du nicht. Ich kenne die Methoden der GEZ und wie deren Schergen so ziemlich alles versuchen, um einen einzuschüchtern. Egal was die sagen, du musst denen nicht die Tür öffnen, denen die Wohnung zeigen oder auch nur mit denen reden. Du musst nur deiner gesetzlichen Auskunftsplicht nachkommen. Dies machst du am besten schriftlich, sobald du Post von der GEZ bekommen hast. Ich hatte da mal eine lustige Situation in meiner alten Wohnung, in der es an der Tür klingelte und sich ein GEZ Mann zu erkennen gab. Ich lies die Tür natürlich zu, woraufhin der Mann meine Ignoranz mit Sturmklingeln erwiderte. Irgendwie lies ihn dann jemand ins Treppenhaus und er klopfte an meine Tür. Ich war gerade in der Küche und schwang ihm ein saloppes "niemand zuhause" entgegen, als der Herr in seine mentale Trickkiste griff und was von Peilwagen erzählte. Belustigt öffnete ich die Tür und unterbrach ihn mit den Worten."Ja, ich weiß das mag bei einfach gestrickten Menschen immer mal wieder klappen. Die gute alte Mär vom Peilwagen der meine Wohnung scannt, der Polizeipräsident den sie natürlich persönlich kennen und ihnen gleich ein Sondereinsatzkommanndo vorbeischickt, dass vom Dach aus meine Wohnung stürmt, usw. usf. aber wissen sie was? Das beeindruckt mich nicht. Bitte nötigen sie mich ncoh etwas weiter, oder betreten sie gar unaufgefordert meine Wohnung, dann kann ich nämlich die Polizei rufen und sie abtransportieren lassen. Also packen sie ihre Sachen und gehen sie. Und falls sie was von mir wollen...sie kennen ja meine Postanschrift."
Seitdem hatte ich keinen Besuch mehr und bekam nichtmal mehr Post von denen.
Kaffeesatz am 27. September 2008 14:33 Doch, Mist. Letztens bekam ich Post von denen. Aber ich besitze nach wie vor kein anmeldepflichtiges Gerät. pfeif
... und der PC mit dem du surfst ist auch nicht deiner ;-)
Kaffeesatz am 28. September 2008 02:59 Selbstredend!
nein, muss man nicht...
aber bei verdacht, kann er mit der polizei wieder kommen
albundysohn am 27. September 2008 14:26 Nicht mit der Bundeswehr?
Botox am 27. September 2008 14:30 Bei mir kommen die nur rein mit der GSG9!
Quatsch!
:-))
dock69 am 27. September 2008 14:46 Auch die Polizei kann in diesem Fall ohne richerlichen Durchsuchungsbefehl nicht in die Wohnung.
Botox am 27. September 2008 14:52 Den dringenden Verdacht kann man schön erfinden! Dann kommen die überall rein!("Hast du die Schreie gehört?")
Nein, musst du nicht! War bei uns vor kurzem auch da! Brauchst dich auch nicht drohen zu lassen! Tür zu! Passiert nichts. Geh mal ins Internet unter www.internetfallen.de/Betrug_Abzocke/GEZ-Gebührenfalle

normaler weise brauchst du in deine vier wände niemanden rein lassen, es sei denn sie haben eine Richterliche Anordnung oder sowas in der art.
hier erfährst du alles was erlaubt ist wenn du dich mit der GEZ anlegen willst: "http://www.gez-abschaffen.de/"
Gar nix mußt du, da es sich nicht um eine amtliche Person handelt. An der Türe abwimmeln - und öflich aber bestimmt vom Grundstück verweisen
nööö
Klaust mir einfach meine Antwort!