ihabnefrage am 01.04.2009 um 15:32 Uhr
Hallo, ein arbeitsloser freund von mir hat nächste woche einen termin bei der arbeitsagentur wegen vermittlung usw. Er ist krank geworden und hat deshalb bei der agentur angerufen und dort gesagt, dass er nächste woche höchst wahrscheinlich nicht kommen könne, weil er erkrankt sei, eine krankmeldung vom arzt liegt vor. daraufin hat die agentur ihm gesagt, dass er angeben muss, was er für eine krankheit hat, sonst können leistungen gesperrt werden. jetzt wollte ich euch mal fragen, ob die leute bei der agentur das recht dazu haben. ...weiss einer ob man gezwungen ist, die krankheit anzugeben?

''sonst können leistungen gesperrt werden.''
Quatsch mit Soße.

Normalerweise reicht doch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch ohne Diagnosenangabe aus.

Meines Wissens nach ist er nicht dazu verpflichtet, die Art der Erkrankung anzugeben. Das muss man ja nicht mal dem AG angeben. Krankenschein abgeben und gut ist.

Ne es unterliegt der Ärztlichen Schweigepflicht!! Der Schein reicht!
es war mal irgendetwas in der diskussion, dass auch eine bescheinigung vorhanden sein muss, die bestätigt, dass man so krank ist, dass der termin nicht wahrgenommen werden muss. bsp. mit einem gebrochenen arm ist man zwar AU, aber durchaus in der lage einen termin wahrzunehmen. keine ahnung, ob das mittlerweile tatsächlich so ist.
bitmap am 1. April 2009 15:44 Die AU-Richtlinien regeln ganz klar, wann Arbeitslose krank zu schreiben sind und wann nicht.
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/RL_Arbeitsunfaehigkeit-2006-09-19.pdf

die werden ja immer schlimmer dort,nein er muss es natürlich nicht sagen,das geht die doch nix an!
ihabnefrage am 1. April 2009 15:36 warte mal ab, wird nach den wahlen im herbst noch schlimmer, wenn die cdu/spd gewinnt. dann lassen die nämlcih die katze ganz aus dem sack - geld weg, haben die banken... erstmal trifft es nur eine ransdgruppe, dann die nächste usw...
nein ich denke nicht,ist doch datenschutz.derschein reicht
http://www.buzer.de/gesetz/6003/a83084.htm