Mein Sohn sagte, sein Chef hätte gesagt er soll den Sozialversicherungsausweis immer bei sich haben; falls mal eine Kontrolle wegen Schwarzarbeit durchgeführt wird. Davon habe ich noch nie gehört. Ist das wirklich so?
§ 2a Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
(1) Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen:
(2) Der Arbeitgeber hat jeden und jede seiner Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nachweislich und schriftlich auf die Pflicht nach Absatz 1 hinzuweisen, diesen Hinweis für die Dauer der Erbringung der Dienst- oder Werkleistungen aufzubewahren und auf Verlangen bei den Prüfungen nach § 2 Abs. 1 vorzulegen.
Die Mitführungspflicht des SVA ist entfallen.
Der Sozialversicherungsausweis ist ein wichtiges Dokument. Er ist ebenso sorgfältig wie der Personalausweis zu behandeln.Früher war es in bestimmten Branchen vorgeschrieben, den Sozialversicherungsausweis stets mitzuführen. Diese Mitführungspflicht ist zum 1.1.2009 entfallen, auch ein Passfoto ist nicht mehr vorgesehen. Stand: 05.01.2009, 10:03 Quelle: Internetseite der Deutschen Rentenversicherung

Nein muss man nicht. Man muss sich lediglich ausweisen können (also mit Perso) und das auch nur in den sogenannten Risikobranchen (Bau, Gastronomie etc.). Früher musste man seinen Sozialversicherungsausweis vorzeigen können, aber heute nicht mehr. (Gerade erst in der Berufsschule gelernt g)
das kommt auf die Branche an. Bei manchen Branchen ist es Pflicht, bei den meisten aber nicht.
Das kommt auf den Beruf an. Auf dem Bau beispielsweise ist es Pflicht. Bei einem Bürojob reicht es in der Regel, wenn er einmal vorgelegt wurde.
Wenn der Chef sagt...
nun - da brauch man sich NICHT daran halten - wenn man Hartz4 haben möchte!

Sollte man immer bei sich haben.Sond öfters mal Razien auf den Bau

Bei bestimmten Berufen ist das angebracht, z.B. bei Bauberufen. Da ist Schwarzarbeit alltäglich und wie will dein Sohn bei einer Kontrolle sonst nachweisen, daß er nicht schwarz arbeitet?
Er arbeitet in der Bäckerei

ja .. zumidest auf dem bau und ähnliche arbeitsplätze ... es geht auch ohne ... aber kostet jede menge zeit und macht unnötig ärger
Wenn dein Sohn auf Baustellen oder anderen wechselnen Arbeitsstätten tätig ist, dann muss er das! - Der Chef hat recht