Gibt es dazu eine rechtliche Regelung oder wo ist das überhaupt geregelt.

solange der kamin nicht abgemeldet ist mußt du die gebühren bezahlen
sag dies den Kaminkehrer. es darf aber kein Ofen vorhanden sein

Bist Du sicher? Manchmal werden die Abgase der Heizungsanlagen durch die alten Kamine geleitet, die müssen dann trotzdem gefegt werden.

Die kontrollieren ja auch,ob der Kamin innen nicht brüchig ist!

Ja. Es könnte ja sein dass z.B. mit der Zeit Vogelnester o.Ä. im Kamin vorhanden sind was bei einer späteren Benutzung gefährlich werden könnte und niemand kann sagen wer und wann das nächste mal einbrennt.

Kommt darauf an,in einer Mietwohnung kann der Vermieter die Kosten für den Schornsteinfeger auf die Mieter umlegen.Ausserdem prüft der Schornsteinfeger auch die Heizungen.Im eigenen Haus dagegen muss man den Kamin ja nicht fegen lassen,wenn er nicht genutzt wird.

Wenn der Schacht wirklich nicht genutzt wird, muß ihn der Kaminfeger streichen. Hatten wir auch letztes Jahr,- kein Problem.
LittleArrow am 6. November 2008 20:56 Kann ich mir beim Streichen die Farbe wünschen?
raubkatze am 6. November 2008 21:00 Grrrr! Beiss Dich gleich! LG Raubkatze :)
Das ist in der Schornsteinfegerverordnung geregelt:
http://beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&y=100&g=SchfV
LittleArrow am 6. November 2008 20:59 Mit dem Link finde ich nichts.
so ist es waqhrscheinlich gibt es eine verordnung über den betrieb von brennstellen. dh
wenn du ihn dann mal wieder brauchst, muß er wieder neu abgenommen werden was natürlich auch wieder geld kostet