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Muss man den Schornsteinfeger bezahlen, obwohl man den Kamin gar nicht mehr benutzt?

gefragt von rolandoth am 06.11.2008 um 19:54 Uhr

Gibt es dazu eine rechtliche Regelung oder wo ist das überhaupt geregelt.


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Tremor
beantwortet von Tremor am 6. November 2008 19:56
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solange der kamin nicht abgemeldet ist mußt du die gebühren bezahlen

Kommentar von 65a31f0a12d40d73f98041b273dce952smallPeterA am 6. November 2008 19:58

so ist es waqhrscheinlich gibt es eine verordnung über den betrieb von brennstellen. dh

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 6. November 2008 20:00

wenn du ihn dann mal wieder brauchst, muß er wieder neu abgenommen werden was natürlich auch wieder geld kostet


anonym
beantwortet von newcomer am 6. November 2008 19:56
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sag dies den Kaminkehrer. es darf aber kein Ofen vorhanden sein


bitmap
beantwortet von bitmap am 6. November 2008 19:56
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Was hat er denn gemacht?


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 6. November 2008 19:57
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Bist Du sicher? Manchmal werden die Abgase der Heizungsanlagen durch die alten Kamine geleitet, die müssen dann trotzdem gefegt werden.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 6. November 2008 19:57
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Die kontrollieren ja auch,ob der Kamin innen nicht brüchig ist!


zj1000
beantwortet von zj1000 am 6. November 2008 19:58
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Ja. Es könnte ja sein dass z.B. mit der Zeit Vogelnester o.Ä. im Kamin vorhanden sind was bei einer späteren Benutzung gefährlich werden könnte und niemand kann sagen wer und wann das nächste mal einbrennt.


baer1
beantwortet von baer1 am 6. November 2008 19:58
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Kommt darauf an,in einer Mietwohnung kann der Vermieter die Kosten für den Schornsteinfeger auf die Mieter umlegen.Ausserdem prüft der Schornsteinfeger auch die Heizungen.Im eigenen Haus dagegen muss man den Kamin ja nicht fegen lassen,wenn er nicht genutzt wird.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 6. November 2008 19:58
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Wenn der Schacht wirklich nicht genutzt wird, muß ihn der Kaminfeger streichen. Hatten wir auch letztes Jahr,- kein Problem.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 6. November 2008 20:56

Kann ich mir beim Streichen die Farbe wünschen?

Kommentar von 1a7719370b030074d1e4671d0e54bd94smallraubkatze am 6. November 2008 21:00

Grrrr! Beiss Dich gleich! LG Raubkatze :)


anonym
beantwortet von Regenmacher am 6. November 2008 19:58
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Das ist in der Schornsteinfegerverordnung geregelt:

http://beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&y=100&g=SchfV

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 6. November 2008 20:59

Mit dem Link finde ich nichts.


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