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Muss man den Menschen von der GEZ reinlassen, wenn er vor der Tür steht?

gefragt von jojo100 am 19.06.2007 um 19:30 Uhr

Bisher war bei mir zwar noch keiner von der GEZ, aber ich habe mich schon immer gefragt, ob ich einen Kontrolleur überhaupt reinlassen muss, wenn er bei mir unangemeldet nachschauen will, ob ich Radio oder Fernsehen habe.


Reply


Discoopa
beantwortet von Discoopa am 19. Juni 2007 19:33
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NEIN

auf garkeinen Fall reinlassen!!!


Ulrike H.
beantwortet von Ulrike H. am 19. Juni 2007 22:51
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Gemäß Artikel 13 Grundgesetz musst Du niemanden in Deine Wohnung lassen, schon gar nicht die GEZ-Leute.


Artikel 13 Grundgesetz:

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(geht noch weiter, aber das reicht ja erst mal zu Deiner Frage)


anonym
beantwortet von filou am 19. Juni 2007 19:33
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Nein, musst Du nicht. Weder jetzt noch später, weder unangemeldet noch auf 'Termin', nicht in die Wohnung, nicht ins Ferienhaus, nicht in die Garage.


waldgeist
beantwortet von waldgeist am 19. Juni 2007 19:33
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Nein, mußt Du nicht.


SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 19. Juni 2007 19:34
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Nein, MUSST Du nicht!





anonym
beantwortet von bummi21 am 19. Juni 2007 19:35
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Nein, auf gar keinen Fall.


anonym
beantwortet von Anwohner am 19. Juni 2007 19:40
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GEZ muss leider draußen bleiben, aber ist ja nicht kalt zur Zeit ;-)


fender
beantwortet von fender am 19. Juni 2007 20:05
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Die Typen von der GEZ haben das Niveau von Drückerkolonnen und können auch genau so nervig sein! Die müssen wohl draussen bleiben ! Hier ein interessanter Link zum Thema : http://www.gez-abschaffen.de/

Kommentar von 1d41d8a61d5dfffa20a6dc0aca7735e3smallkrueschahn am 18. Juli 2007 13:33

Danke für diesen Link


anonym
beantwortet von Regenmacher am 19. Juni 2007 19:35
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Nein, man muss niemanden in die Wohnung lassen. Aber wenn der GEZler an der Etagentür steht und gerade fängt die Tagesschau an, wird es schwierig sein, zu erklären, woher der Fernsehton kommt.

Darum erst garnicht bis zur Etagentür kommen lassen.


anonym
beantwortet von josi011 am 19. Juni 2007 19:42
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Es ist ganz klar: Derjenige wird keinen Hausdurchsuchungsbefehl haben, woher denn auch. Also gilt: Er kommt nicht über die Haustürschwelle. Macht er das doch ohne Aufforderung von Ihnen oder ohne Ihr Einverständnis ist es Hausfriedensbruch. Und Vorsicht vor den Storys die Ihnen erzählt werden. Grundsätzlich hat sich eine fremde Person an der Tür auf Verlangen vorzustellen und ggfs. auszuweisen. Ansonsten: Tür zu und tschüss, na ja und wenn er sich vorgestellt hat natürlich auch :-))


harveyoswaldt
beantwortet von harveyoswaldt am 19. Juni 2007 20:01
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dazu zählt, an der Tür auf Fragen nach "Rundfunkgeräten" die Auskunft einfach verweigern zu dürfen. stimmts? Ich denk nämlich manchmal wollen die gar nicht rein, sondern stellen an der Tür 'nur' ihre Fragen. Es ist besser zu sagen "ich gebe Ihnen keine Auskunft" als ggf. zu lügen "ne ich habe hier nichts"


anonym
beantwortet von jil2012 am 19. Juni 2007 19:42
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Nein,zum Glück nicht.Man kann ja nicht jeden ins Haus lassen.


juekor
beantwortet von juekor am 19. Juni 2007 20:25
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Die GEZ bleibt ganz sicher VOR der Tür


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 20. Juni 2007 20:15
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Die GEZ-Mitarbeiter sind dreisst, sehr dreisst sogar. Es ist gar nicht so einfach, diese Menschen vor der Tür stehen zu lassen.

Prinzipiell brauchst Du NIEMANDEN in Deine Wohnung zu lassen und schon gar nicht die GEZ-Menschen.

... und ich kann Dir nur den Rat geben "Lasse diese Menschen nicht in Deine Wohnung und sage sofort, dass Du keine Auskünfte gibst und dann mache die Tür sofort zu! Wie einer meiner Vorredner schon sagte, diese Menschen arbeiten wie die Drückerkolonnen: um jeden Preis Einkünfte einholen. Ich habe böse Erfahrungen mit einem dieser Menschen machen müssen. Da stand ein defekter Fernseher im Flur - bereit zur Entsorgung und dazu als Gefallen für den Nachbarn - und tatsächlich notierte dieser Mensch, dass ich einen Fernseher besitze. Und überhaupt benahm dieser Mensch sich sehr unangenehm. Erst ein Griff zum Telefon mit Androhung, dass ich die Polizei rufen würde, bewegte diesen Menschen dazu, sich zu entfernen. Das Theater ging dann später schriftlich mit der GEZ weiter. Die interessierte es nämlich gar nicht, dass dort ein defekter Fernseher für die Entsorgung bereit stand und schon gar nicht, dass ich diesen für den Nachbarn entsorgen wollte.


anonym
beantwortet von ulikuerpick am 20. Juni 2007 20:49
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Besonders einfallsreich sind die Prüfer der GEZ ja nicht, also lasst euch auch keine Zeitung mit Fernsehprogramm schenken! Wer noch minderjährige Kinder ohne Einkommen hat kann diesen ja die Geräte schenken, denn nur wer über ein Einkommen verfügt & ein Gerät zum Empfang bereit hält, ist Geührenpflichtig! Die Geräte sollten dann aber auch nur in den Kinderzimmern stehen. Ums Radio kommt jedoch fast keiner herum, schade, schade,


Westi
beantwortet von Westi am 26. Juni 2007 17:47
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Lass Dich doch von der GEZ befreien. Voraussetzungen sind u.a. Schwerbehinderungen mit dem Merkzeichen "RF" Bezug von AlG II oder Sozialhilfe u.v.m.

LG


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