Muss man den Hauptantrag auf das ALG2 persönlich abgeben oder kann man diesen per Post (Einschreiben z.b.) schicken?

8 Antworten

Hallo duesseldorfmk,

prinzipiell kannst Du Deinen Antrag auf jeder Behörde vom Bürgeramt bis hin zur Poilzei abgeben. Diese muß Deinen Antrag an das zuständige JC weiterleiten.Wichtig ist das Datum der Antragstellung.

Das könnte auch ein Bierdeckel sein: ich beantrage .....

Auch wichtig im Umgang mit JC keine Telefonnummer, keine Handynummer, keine Mailadresse.

Auf das JC nie alleine hingehen immer mit Beistand.

Nichts telefonisch oder mündlich alles schriftlich bestätigen lassen.

In Deinen Fall würde ich den Antrag einfach faxen, entweder in Deinem Ort bei der Post oder welche Läden da das Faxen auch immer anbieten, oder über Internet gibt es z. B. Cospace mit Nachweis.

Wichtig ist, daß Du einen Nachweis hast.

Und dann den Antrag per Einschreiben mit Rückschein an das zuständige JC schicken.

Die werden vermutlich sowieso einige Unterlagen nachfordern um die Leistungsbewilligung hinauszuschieben.

Ganz viele wichtige Informationen rund um ALG II und so weiter findest Du hier:

https://www.elo-forum.org/

Achte auf die Richtigkeit Deines Antrages und informiere Dich genau wenn JC Unterlagen von Dir fordert ob diese überhaupt in die Hände des JC gehören usw.

Also viel Spaß beim Lesen des Forums und viel Freude beim Umzug und ganz viel Erfolg im Umgang mit dem JC:

LG

grossmaedle

Schaffs persönlich hin. So können auch gleich Unklarheiten ausgeräumt werden.

Und lass Dir auf einer Kopie die Abgabe bestätigen.

Bester Tipp, den man beim ALG Antrag überhaupt geben kann! 👍🏻

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Solange du nicht am neuen Wohnort offiziell gemeldet bzw. umgemeldet bist, wird sich das dort später für dich zuständige Jobcenter nicht zuständig fühlen und deinen Antrag nicht bearbeiten.


Woher ich das weiß:Berufserfahrung – tägliche Arbeit im Beruf

Alle die Antorten geben möchten, sollten zuerst bereits vorhandene Informationen lesen!!

700km Entfernung und noch nicht umgezogen...!!

Prinzipiell muss der Antrag auf ALG II NICHT persönlich abgegeben werden und auch NICHT auf dem Formular ...

klar will das JC es so, aber deshalb ist es noch lange nicht richtig und erforderlich!

Am Besten war die Antwort von grssmaedle...

Antragstellung per email oder auch bei einer anderen - nicht zuständigen Behörde - gehen genauso, das JC wird nur in der Folgezeit die Identität überprüfen wollen und Unterlagen, welche es zur Bedarfserrechnung benötigt sehen wollen.


Für den Fragensteller ist meine Antwort zu spät.. aber es lesen immer wieder später auch andere die hier veröffentlichten Infos und Antworten.

Gib das Teil persönlich ab, da kann es auch gleich überprüft werden, ob auch alles richtig ist.