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Muß man den Führerschein abändern nach der Hochzeit?

gefragt von miriam04 am 12.02.2008 um 15:48 Uhr

Muß man den Führerschein nach der Hochzeit abändern lassen? Hab mal gelesen, das es kein Dokument zum Ausweisen ist, und somit Name und Adresse nicht aktuell sein müssen. Stimmt das?


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Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 12. Februar 2008 16:05
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Es besteht keine Verpflichtung, eine Namensänderung im Führerschein eintragen zu lassen. Um Komplikationen, z.B. bei einer Polizeikontrolle zu vermeiden, wird dies jedoch ausdrücklich empfohlen.

http://www.hannover.de/de/buerger/verwaltungen/dezfblhh/dezernatefachbereicheLHH/fareord/einwang/faerbeho/aendfueh.html#namen


odemtann
beantwortet von odemtann am 12. Februar 2008 15:50
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Deinen Führerschein brauchst du nicht ändern lassen , du kannst bedenkenlos weiter fahren .

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 13. Februar 2008 21:13

genau. DH.


Sina5
beantwortet von Sina5 am 12. Februar 2008 15:50
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Du musst im normalfall den Führerschein nicht abändern


mauseengel
beantwortet von mauseengel am 12. Februar 2008 15:50
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Stimmt brauchst Du nicht ändern lassen.


Quandt
beantwortet von Quandt am 12. Februar 2008 16:18
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Nein, muss nicht geändert werden.





tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 12. Februar 2008 16:36
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muss nich geändert werden


Indy72
beantwortet von Indy72 am 12. Februar 2008 15:50
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Im Prinzip sollte man alle Dukumente auf dem Laufendem halten. Mit dem Führerschein ist es auch nicht anders als mit dem Perso.


Chief001
beantwortet von Chief001 am 12. Februar 2008 15:54
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Im Ausland hast du sonst Schwirigkeiten nur was auf dem Papier steht ZÄHLT leider.In Italien köntest du ev.Dastehen als du keinen Führerschein hättest ,ist ja ein anderer Name darauf !die haben nämlich vor Jahren schon moniert ,mit Bussgeld ! das die Anschrift nicht stimmt !

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. Februar 2008 16:16

auf einem Führerschein steht keine Anschrift!

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 12. Februar 2008 16:22

Dann bin ich wohl die berühmte Ausnahme!!!

Auf meinem Führerschein (noch der alte graue Lappen)von 1979 steht meine damalige Adresse

Kommentar von B543cf900a95cd1ef99c6aae425992f1smallChief001 am 12. Februar 2008 16:23

Irrtum da steht er !!!!!!!


Chief001
beantwortet von Chief001 am 12. Februar 2008 15:58
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Im Ausland hast du sonst Schwirigkeiten nur was auf dem Papier steht ZÄHLT leider.In Italien köntest du ev.Dastehen als du keinen Führerschein hättest ,ist ja ein anderer Name darauf !die haben nämlich vor Jahren schon moniert ,mit Bussgeld ! das die Anschrift nicht stimmt !


Chief001
beantwortet von Chief001 am 12. Februar 2008 16:22
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Im Ausland hast du sonst Schwirigkeiten nur was auf dem Papier steht ZÄHLT leider.In Italien köntest du ev.Dastehen als du keinen Führerschein hättest ,ist ja ein anderer Name darauf !die haben nämlich vor Jahren schon moniert ,mit Bussgeld ! das die Anschrift nicht stimmt

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 12. Februar 2008 16:24

Ich fahre mit einem Führerschein, in der die Adresse schon fast 30 Jahre nicht mehr stimmt. Hatte noch nie, auch nicht im Ausland, damit Probleme

Kommentar von rama25 am 12. Februar 2008 16:38

Glück gehabt! Meine Frau hatte bei den Ösis gewaltige Probleme mit ihrem "Mädchen-Namen-Führerschein". Nach langen Hin und Her mußten wir dann 15 € Verwarngeld zahlen. Deshalb mein Tipp: Um sich Ärger zu ersparen, lieber den Führerschein ändern lassen und gut ist.


MyWay
beantwortet von MyWay am 12. Februar 2008 16:23
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Ist es nicht so das ich diesen Karten Führerschein bekomme wenn ich ihn ändern lasse? Auch wenn ich vorher noch diesen rosaroten hatte? Außerdem steht in meinem Perso mein Mädchenname der auch auf meinem Führerschein steht. Und Adresse steht ja eh keine im Führerschein.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 12. Februar 2008 16:26

siehe Kommentar von mir bei Chief001´s Antwort

Kommentar von 21fbe0e3351d0c4a849893d4b908bc81smallMyWay am 12. Februar 2008 16:38

Und was ist mit dem neuen Kartenführerschein? Den bekomm ich dann wohl, weil's den anderen ja nimmer gibt. Das hieße ja dann, das ich keinen Anhänger mehr fahren darf, obwohl ich es jetzt darf. Oder?...

Kommentar von rama25 am 12. Februar 2008 17:19

@MyWay: Eine einmal erhaltene Fahrerlaubnis darf durch Umschreiben oder Ändern der Personalien nicht "kastriert" werden (Gewohnheitsrecht). Im Klartext: Wenn Du einen Führerschein Klasse 3 hast, und Du läßt nur Deinen Nachnamen ändern, dann erhälst Du, nach der Umschreibung, den neuen EC-Karten-Führerschein mit der neuen Klasifizierung A,B,C usw.... Achte aber dann darauf, wenn Du Deinen neuen Lappen abholst, daß die neue Klasifizierung mit der Fahrerlaubnis Klasse 3 übereinstimmt (Führen von Fahrzeugen bis 7,49 to zul. Ges.Gew. usw...). Sowas wird gerne von den Ämtern übersehen.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 12. Februar 2008 16:42

keine Ahnung....ich für meinen Teil, gebe meinen geliebten alten Lappen auch nicht freiwillig her, alleine schon wegen dem "g.eilen" Foto von mir. Würde auf jedes Fahndungsplakat passen :-))

Kommentar von rama25 am 12. Februar 2008 17:22

@Lola60: Wird nicht momentan in Dortmund nach jedem Schalke-Fan per Plakat gefahndet?????????? schnell weg....TAXI.....

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 12. Februar 2008 17:29

hey....nicht frech werden, sonst kommste aufs Brot :-))


anonym
beantwortet von cougarweibchen am 12. Februar 2008 17:32
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Der Führerschein muss nicht geändert werden, es wird aber empfohlen, um Komplikationen zu vermeiden.

Ich habe meinen Führerschein nach der Hochzeit übrigens auch nicht ändern lassen. Bis jetzt hat deswegen auch noch niemand gemault. Um sich auszuweisen, hat man ja auch noch einen Personalausweis oder Reisepass dabei und dort ist der Mädchenname ja vermerkt. Also alles nachvollziehbar.


HassovonBrenner
beantwortet von HassovonBrenner am 31. August 2008 06:10
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nein




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