Muß man den Führerschein nach der Hochzeit abändern lassen? Hab mal gelesen, das es kein Dokument zum Ausweisen ist, und somit Name und Adresse nicht aktuell sein müssen. Stimmt das?
Es besteht keine Verpflichtung, eine Namensänderung im Führerschein eintragen zu lassen. Um Komplikationen, z.B. bei einer Polizeikontrolle zu vermeiden, wird dies jedoch ausdrücklich empfohlen.

Deinen Führerschein brauchst du nicht ändern lassen , du kannst bedenkenlos weiter fahren .
Luise am 13. Februar 2008 21:13 genau. DH.
Du musst im normalfall den Führerschein nicht abändern

Im Prinzip sollte man alle Dukumente auf dem Laufendem halten. Mit dem Führerschein ist es auch nicht anders als mit dem Perso.

Im Ausland hast du sonst Schwirigkeiten nur was auf dem Papier steht ZÄHLT leider.In Italien köntest du ev.Dastehen als du keinen Führerschein hättest ,ist ja ein anderer Name darauf !die haben nämlich vor Jahren schon moniert ,mit Bussgeld ! das die Anschrift nicht stimmt !
auf einem Führerschein steht keine Anschrift!
Lola60 am 12. Februar 2008 16:22 Dann bin ich wohl die berühmte Ausnahme!!!
Auf meinem Führerschein (noch der alte graue Lappen)von 1979 steht meine damalige Adresse
Chief001 am 12. Februar 2008 16:23 Irrtum da steht er !!!!!!!

Im Ausland hast du sonst Schwirigkeiten nur was auf dem Papier steht ZÄHLT leider.In Italien köntest du ev.Dastehen als du keinen Führerschein hättest ,ist ja ein anderer Name darauf !die haben nämlich vor Jahren schon moniert ,mit Bussgeld ! das die Anschrift nicht stimmt !

Im Ausland hast du sonst Schwirigkeiten nur was auf dem Papier steht ZÄHLT leider.In Italien köntest du ev.Dastehen als du keinen Führerschein hättest ,ist ja ein anderer Name darauf !die haben nämlich vor Jahren schon moniert ,mit Bussgeld ! das die Anschrift nicht stimmt
Lola60 am 12. Februar 2008 16:24 Ich fahre mit einem Führerschein, in der die Adresse schon fast 30 Jahre nicht mehr stimmt. Hatte noch nie, auch nicht im Ausland, damit Probleme
Glück gehabt! Meine Frau hatte bei den Ösis gewaltige Probleme mit ihrem "Mädchen-Namen-Führerschein". Nach langen Hin und Her mußten wir dann 15 € Verwarngeld zahlen. Deshalb mein Tipp: Um sich Ärger zu ersparen, lieber den Führerschein ändern lassen und gut ist.

Ist es nicht so das ich diesen Karten Führerschein bekomme wenn ich ihn ändern lasse? Auch wenn ich vorher noch diesen rosaroten hatte? Außerdem steht in meinem Perso mein Mädchenname der auch auf meinem Führerschein steht. Und Adresse steht ja eh keine im Führerschein.
Lola60 am 12. Februar 2008 16:26 siehe Kommentar von mir bei Chief001´s Antwort
MyWay am 12. Februar 2008 16:38 Und was ist mit dem neuen Kartenführerschein? Den bekomm ich dann wohl, weil's den anderen ja nimmer gibt. Das hieße ja dann, das ich keinen Anhänger mehr fahren darf, obwohl ich es jetzt darf. Oder?...
@MyWay: Eine einmal erhaltene Fahrerlaubnis darf durch Umschreiben oder Ändern der Personalien nicht "kastriert" werden (Gewohnheitsrecht). Im Klartext: Wenn Du einen Führerschein Klasse 3 hast, und Du läßt nur Deinen Nachnamen ändern, dann erhälst Du, nach der Umschreibung, den neuen EC-Karten-Führerschein mit der neuen Klasifizierung A,B,C usw.... Achte aber dann darauf, wenn Du Deinen neuen Lappen abholst, daß die neue Klasifizierung mit der Fahrerlaubnis Klasse 3 übereinstimmt (Führen von Fahrzeugen bis 7,49 to zul. Ges.Gew. usw...). Sowas wird gerne von den Ämtern übersehen.
Lola60 am 12. Februar 2008 16:42 keine Ahnung....ich für meinen Teil, gebe meinen geliebten alten Lappen auch nicht freiwillig her, alleine schon wegen dem "g.eilen" Foto von mir. Würde auf jedes Fahndungsplakat passen :-))
Der Führerschein muss nicht geändert werden, es wird aber empfohlen, um Komplikationen zu vermeiden.
Ich habe meinen Führerschein nach der Hochzeit übrigens auch nicht ändern lassen. Bis jetzt hat deswegen auch noch niemand gemault. Um sich auszuweisen, hat man ja auch noch einen Personalausweis oder Reisepass dabei und dort ist der Mädchenname ja vermerkt. Also alles nachvollziehbar.