Mir fällt auf, dass vor allem Rennradfahrer selten die vorhandenen Fahrradwege nutzen. Sie sind auf der Strasse einfach schneller unterwegs. Wie ist denn da die Rechtslage? Muß ein Radweg benutzt werden?
Der Radfahrer muss den ausgeschriebenen Radweg benutzen.
Eine Zuwiderhandlung kann nach dem Bußgeldkatalog mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Der Fahrradweg muss genutzt werden, wenn er durch das entsprechende blaue Verkehrsschild ausgewiesen ist. Die einzige Ausnahme ist, wenn die Benutzung nicht zumutbar ist (z.B. Schnee wurde nicht geräumt oder Äste wurden nach einem Sturm nicht entfernt).

Radler müssen die Radwege benutzen. Die Rennfahrer sind sich zu fein dafür und meinen, eine Extrawurst braten zu dürfen. Dürfen sie aber nicht.
pooky am 23. Mai 2007 05:51 Fahr' mal mit festgeschnallten Füßen und Tempo 40 auf dem Radweg. Für den Rennradfahrer weniger gefährlich als für andere Radfahrer und Fußgänger.

Rennradfahrer haben keinerlei Sonderrechte. sie müssen sich genau so an die Verkehrsvorschriften halten wie jeder Andere auch. Bei uns in der Region ist die Polizei ganz besonders hinter diesen Rennradlern zur Zeit her.
Na, denn mal immer auf die Rennradfahrer.Ich gebe offen zu das ich zwar lieber auch auf einem schönen Radweg fahre, diese jedoch häufig durch Scherben oder sonstigem Unrat gerade mit Rennrädern schlecht befahrbar sind. Ich möchte keinen Platten. Das missfällt den Autofahrern, aber als Radfahrer bin ich ein vollwertiger Verkehrsteilnehmer, der zudem noch sehr umweltbewusst ist. Die Autofahrer sind natürlich die "stärkeren" was diese natürlich auch gerne ausnutzen. Etwas mehr Rücksicht wär schon nicht schlecht,aber ich gebe auch zu es auch viele rücksichtsvolle Autofahrer gibt. Meinen vorgestellten Antwortgebern scheinen Rennradfahrer allerdings ein Dorn im Auge zu sein.

Laut STVO gibt es keine anderen Regelungen für Rennradfahrer. Die Gemeinden können aber eigene Verwaltungsvorschriften erlassen.
Hier in Berlin zum Beispiel war es jahrzehntelang erlaubt, als Rennradfahrer mit Lizenz (mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen) auf bestimmten Strecken, trotz eines vorhandenen Radweges, auf der Straße zu fahren (wer sich auskennt: Königstraße, Kronprinzessinnenweg, Havelchaussee und andere Strecken). Diese Regelung ist aber mittlerweile obsolet, da die Radwegebenutzungspflicht in diesen Bereichen durch Entfernen der Schilder Zeichen 237 entfernt wurden.
pooky am 23. Mai 2007 06:17 "...aufgehoben wurde.", muss es im letzten Satz natürlich heißen.
Bin selber in meiner Jugendzeit auch so eine Rennradfahrerin gwesen. Wenn man in einer Gruppe trainiert, muß man die Radwege nicht benutzen. Wenn man alleine unterwegs ist, muß man die Radwege benutzen. Aber das machen die Rennfahrer aus verschiedenen Gründen nicht.
Die Radwege sind oft in einem schlechten Zustand.
Die Rennmaschinen und die Reifen sind sehr empfindlich. Das andauernd hoch und runter fahren vom Radweg bekommt denen nicht so gut.
Auf dem Radweg kann man nicht schnell fahren.
Und es ist keine Falls so, wie Critter meint, das sich die Rennfahrer zu fein dafür sind den Radweg zu nutzen. Es ist halt, wenn man trainiert, nicht vorteilhaft auf dem Radweg zu fahren. Die Radrennen finden auch auf der Straße und nicht auf einem Radweg statt.
Heutzutage bin ich eine "normale" Radfahrerin und nutze auch die Radwege.
wieviele ergeben eine Gruppe die dann auch noch trainiert, bei allem Verständnis, Fahrräder auf der Straße bilden ein ungeheures Risiko für alle
Wir waren ca. 10-15 Jugendliche und 2 Trainer. Das ist jetzt schon fast 30 Jahre her und da gab es zum Glück noch nicht so viel Autoverkehr wie jetzt. Wir haben auch oft auf Landstraßen trainiert, die nicht soviel befahren waren. Heute findet man sowas leider nicht mehr.
Mit dem Risiko gebe ich dir schon Recht, aber ein bißchen Rücksicht auf alle Verkehrsteilnehmer sollte für alle selbstverständlich sein.
Die Rennradfahrer haben hier wohl eindeutig das grössere Risiko zu tragen.Elkera hat 100 % recht, das Rennradfahren ist auf der Strasse definitiv besser. Tut mir leid für die geplagten Autofahrer.
pooky am 23. Mai 2007 05:49 §27 - STVO Verbände
(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
(3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist.
(5) Der Führer des Verbands hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.

Nichts gegen Radfahrer. Ich habe folgendes Problem. Da wo ein Radweg eingerichtet wurde, ist die Fahrbahn für Autos schmäler als normal. Wenn nun doch ein Radfahrer die Fahrbahn benutzt, wird es sehr eng.

Ein Fahrradfahrer, egal mit welcher Art von Rad MUSS den Fahrradweg benutzen, wenn er vorhanden ist. Ist keiner vorhanden, ist die Strasse zu benutzen (und nicht der Fussweg, wie so viele Radfahrer es leider praktizieren.)
Wolfgang Joost am 23. Mai 2007 00:33 Da gebe ich dir vollkommen recht.
Ich glaube, dass sich nicht so viele Leute daran stören würden, wenn die Radfahrer, die eindeutig im Unrecht sind, rücksichtsvoller fahren würden. Leider fahren diese Leute mitten auf der Fahrbahn und nicht am Rand; wechseln die Spur ohne oder mit undeutlicher Zeichengebung; Suchen sich Ampeln aus (mal gelten Fußgängerampeln, mal Autoampeln); und halten sich nicht an Verkehrsregeln.
Wir hätten neulich fast wieder einen dieser Deppen über den Haufen gefahren! Wir kamen auf einer zweispurigen Strasse auf der Rechten Spur zu einer Kreuzung und wollten geradeaus. Der Radfahrer kurz vor uns und rechts auf der Fahrbahn. Als wir etwa auf Höhe der Abbiegemöglichkeit nach links überholen wollen, streckt er den Arm raus ohne nach hinten zu gucken und zieht nach links. Das schlimmste ist eigentlich, dass du als Autofahrer für solche Typen noch ne Mitschuld bekommst (die armen schwachen Radfahrer; viele in Berlin sind leider auch schwach im Kopf). MERKE: Berliner Radfahrer verhält sich zu rücksichtsvoll wie Politiker zu ehrlich. Gibt es, aber leider viel zu selten!
pooky am 23. Mai 2007 11:24 Ich bin selbst Autofahrer UND betreibe Radfahren als Leistungssport (ohne Doping, wirklich! :-) ), fahre also mehr als die meisten anderen Radfahrer und kenne daher beide Seiten und kann hier nur zustimmen: es gibt viele Autofahrer, aber auch und vor allem Radfahrer die wirklich wie Ars......, bzw. die letzten Menschen fahren.

Rennradfahrer mit einer gültigen Radrennfahrer-Lizenz brauchen bei Trainingsfahrten nicht den Radweg zu benützen.

Doch, Rennradfahrer müssen nicht auf den Radweg! Mit einem Sportrad mit einem Gewicht unter 9 Kg muß man nicht den Radweg benützen. Ein solches Rad braucht auch keine fest angebrachte Beleuchtung!
Rolf u. Högemann am 22. Mai 2007 22:53 Tut mir leid, das stimmt nicht!
Rolf u. Högemann am 22. Mai 2007 22:56 Das mit der Beleuchtung stimmt jedoch - aber dann darf das Rad bei Einbruch der Dunkelheit nicht mehr benutzt werden.
neurodoc am 22. Mai 2007 23:22 Muß mich korrigieren, damit hier nichts falsches stehen bleibt: §67 der STVO sagt aus, daß alle Fahrräder den Radweg benützen müssen! Festangebrachtes Licht brauchen Rennräder unter 11 Kg nicht zu haben, Mountainbikes müssen einen Dynamo haben.