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Muss man den doppelten Führerschein zurück geben?

gefragt von Honower am 13.10.2009 um 11:01 Uhr

Wie ist das eigentlich, ich habe meinen Rucksack mit Pass, Führerschein und allen Papieren verloren, habe die Dokumente neu erstellen lassen und nun wurde ich benachrichtigt, dass ein ehrlicher Finder die Sachen zurück gegeben hat. Muss ich das jetzt auf einem Amt melden und die neuen Papiere zurückbringen?


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PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 13. Oktober 2009 18:32
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Hilfreichste Antwort

Die neuen Papiere musst Du nicht zurückbringen.

Du darfst nur nicht zwei Führerscheine, Pässe, Ausweise etc. haben.

Für den neuen Führerschein/Ausweis musstest Du sicherlich eine sog. eidesstattliche Versicherung unterschreiben, dass Du die alten Dokumente nicht mehr hast. Dazu gehörte auch eine Belehrung, dass Du beim Wiederauffinden der alten Dokumente, diese abgeben musst.


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anonym
beantwortet von daevers am 13. Oktober 2009 11:04
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Die Papiere mußt du abgeben.Die alten Papiere zurück,neue kannst du behalten.


Chianti
beantwortet von Chianti am 13. Oktober 2009 11:02
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du hast sicher eine menge für die ersatzdokumente bezahlt .... pack sie weg, dann hast beim nächsten verlust, den ich dir nicht wünsche, sofort den ersatz

Kommentar von B4b832d257e85bfd2d940b7f036be6f8smallDonRamon am 13. Oktober 2009 11:06

Da musst du sogar ne Eidesstattliche Erklärung abgeben, daß das Ding weg ist und du es abgibst, wenns wieder auftaucht!

Kommentar von Simple_avatar4smallChianti am 13. Oktober 2009 11:07

auch beim führerschein?

na dann würde ich die sachen zurückbringen .. da mit der EV wusste ich nicht, sorry

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 13. Oktober 2009 18:28

oh ja! auch beim Führerschein!


JoScho
beantwortet von JoScho am 13. Oktober 2009 11:04
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Nur wenn Du den Fürerschein etc. Abgeben muß duch Urteile (z.B. Suff) o.dergl., dann natürlich auch die Zweitausfertigung.


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 13. Oktober 2009 11:05
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Ich würde den Führerschein auf jeden Fall behalten. Wer weiß, wofür er vielleicht mal gut ist...


Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 13. Oktober 2009 18:33

wäre nur nicht erlaubt ...

für den neuen Führerschein (auch Pass, Ausweis) musste eine eidesstattliche Versicherung unterschrieben werden. Werden die alten Dokumente wieder gefunden und nicht abgegeben, macht man sich u.U. strafbar.

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 14. Oktober 2009 06:44

Das weiß ich. Andererseits hat der Gesetzgeber versäumt, Regelungen dafür zu treffen, wenn sich der "Delinquent" z.B. während des gesamten Fahrverbotes im Ausland aufhält und dort vielleicht ein Auto mieten will. Das wäre ihm nicht möglich, obwohl das Fahrverbot nur für Deutschland ausgesprochen werden kann...

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 14. Oktober 2009 16:08

;-)

das ist nicht das einzige was der Gesetzgeber versäumt hat...

Aber man sollte doch trotzdem versuchen sich so gut es geht an die bestehende Rechtsordnung zu halten.


Eisblut77
beantwortet von Eisblut77 am 13. Oktober 2009 11:06
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Normal gibt man aus Sicherheitsgründen die alten Papiere ab, wo sie vernichtet werden...war doch bei der Umstellung vom alten Führerschein auf den neuen auch so, natürlich konnte man sagen das man den alten nicht mehr hat...hat es quasi als andenken behalten...ob das jetzt strafbar is weiß ich auch net


anonym
beantwortet von Mark86 am 13. Oktober 2009 11:07
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Hallo! Du musst die alten Papiere (also die erst weg waren) zum Amt bringen. Du hast doch sicher ne Verlustanzeige unterschrieben oder? Da steht drin dass man das anzeigen muss wenn man die verlorengegangenen Sachen doch noch wiederfindet. Schöne Grüße


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