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Muss man das Jahresbahnticket des Arbeitgebers wirklich versteuern?

gefragt von jojo100 am 20.08.2007 um 17:50 Uhr

Ein Freund arbeitet bei der Bahn und hat jetzt ein Jahresticket von denen bekommen, allerdings muss er den Wert des Tickets einkommenssteuermäßig versteuern, wieso das denn, muss er das?


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anonym
beantwortet von susanne4321 am 20. August 2007 17:52
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Ja, er muss es versteuern. Die Überlassung einer Jahresnetzkarte der Deutschen Bahn (DB) ist als Arbeitslohn anzusehen. Wird einem Arbeitnehmer, hier ein Mitarbeiter der DB, durch den Arbeitgeber eine Jahresnetzkarte der DB zur Verfügung gestellt, führt dies zu einem sofortigen Zufluss von Arbeitslohn, denn dem Arbeitnehmer wurde damit ein uneingeschränktes Nutzungsrecht für alle Verbindungen der DB eingeräumt. Er kann sämtliche Verbindungen ohne Einschränkungen nutzen. Dieser geldwerte Vorteil ist dann, ausgehend vom Preis der Netzkarte, durch Abzug der nach § 8 Abs. 3 EStG steuerfrei bleibenden Beträge zu ermitteln.


Morris
beantwortet von Morris am 20. August 2007 18:09
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Geldwerter Vorteil. Schöne Grüße, er soll froh sein, dass er das Ticket immerhin bezahlt bekommt.
ich bin selbständig, muss mein Auto komplett selbst finanzieren und natürlich alle Ausgaben tragen, und muss den Wagen zusätzlich noch als geldwerten Vorteil versteuern, weil ich so frech bin, auch privat mit meinem Auto zu fahren.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 20. August 2007 18:29
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Eine Dauerfahrkarte der Bhn fällt in die Kategorie "Geldwerte Vorteile". Insofern gehört sie versteuert. Immerhin müssen werden darauf keine Sozialabgaben fällig. Außerdem kann man unbhängig davon den Weg zur arbeit steuerlich geltend machen.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 20. August 2007 19:13
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Na klar, denn es ist ein geldwerter Vorteil. Auch das Kantinenessen ist zu versteuern, wennes der AG bezahlt.


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