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anteilmäßig entsprechend der von dir bewohnten wohnung.
für diese wohnung aber komplett.
diese posten sind in den nebenkosten aufgeführt.

Du hast einen Vertrag mit dem Vermieter. Der ist für alle Zahlungen zuständig.
Die umlagefähigen Nebenkosten werden mit dir anteilg verrechnet.
Das ist i.d.Regel auch entsprechend im Mietvertrag geregelt.
verstehe die Frage nicht. anteilig mit wem oder an was?

Das bezahlt der Vermieter. Mieter zahlt die Nebenkosten an ihn.

die Unkosten für Grundsteuer,Versicherung usw. werden auf die gesamten Mieter verteilt und somit zahlt jeder nur anteilmäßig...
Grundsteuer gehört zu den Nebenkosten. Der Vermieter kann die Grundsteuer - bei mehreren Wohneinheiten in der Immóbilie anteilig nach Wohnfläche - als Nebenkosten (ebenso wie die Betriebskosten, z.B. Kaminkehrer, Heizungswartung - jedoch nicht Reparatur! -, Müllgebühren, Antennengebühren, Heizkosten, Wasser (auch für die umliegende Grünfläche des Grundstücks), Hausmeister, Hausverwaltungskosten, ... weiterberechnen.
Richtig S. DH