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muß man Betriebskosten wie Versicherung oder Grundsteuer komplett selber oder anteilig an den Vermieter zahlen

gefragt von tina65 am 01.02.2008 um 12:37 Uhr

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Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 1. Februar 2008 12:47
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anteilmäßig entsprechend der von dir bewohnten wohnung.

für diese wohnung aber komplett.

diese posten sind in den nebenkosten aufgeführt.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 1. Februar 2008 13:05

Richtig S. DH


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 1. Februar 2008 13:40
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Du hast einen Vertrag mit dem Vermieter. Der ist für alle Zahlungen zuständig.

Die umlagefähigen Nebenkosten werden mit dir anteilg verrechnet.

Das ist i.d.Regel auch entsprechend im Mietvertrag geregelt.


amiria71
beantwortet von amiria71 am 1. Februar 2008 12:38
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verstehe die Frage nicht. anteilig mit wem oder an was?


Indy72
beantwortet von Indy72 am 1. Februar 2008 12:40
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Das bezahlt der Vermieter. Mieter zahlt die Nebenkosten an ihn.


Joshua W.....
beantwortet von Joshua W..... am 1. Februar 2008 12:43
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die Unkosten für Grundsteuer,Versicherung usw. werden auf die gesamten Mieter verteilt und somit zahlt jeder nur anteilmäßig...





anonym
beantwortet von rmsgalerie am 4. Februar 2008 09:41
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Grundsteuer gehört zu den Nebenkosten. Der Vermieter kann die Grundsteuer - bei mehreren Wohneinheiten in der Immóbilie anteilig nach Wohnfläche - als Nebenkosten (ebenso wie die Betriebskosten, z.B. Kaminkehrer, Heizungswartung - jedoch nicht Reparatur! -, Müllgebühren, Antennengebühren, Heizkosten, Wasser (auch für die umliegende Grünfläche des Grundstücks), Hausmeister, Hausverwaltungskosten, ... weiterberechnen.




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