Mein Kind ist noch nicht volljährig. Mein Exmann zahlt einen von ihm selbst festgelegten Betrag. Lt. Düsseldorfer Tabelle ist es zu wenig. Jetzt habe ich gehört, daß das Kindergeld in Abzug gebracht wird. Heißt das, das es bereits von dem Betrag den ich in der Tabelle finde abgezogen ist, oder muß man das Kindergeld noch von dem Betrag abziehen?
10.Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b BGB auf den Tabellenunterhalt (Bedarf) anzurechnen.
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php
Man muss das Kindergeld von dem errechneten Betrag abziehen.
bei mir ist das so. Soll eigentlich 290 € Unterhalt zahlen, aber es ziehen sich die 154 Euro Kigeld ab.

wenn es nicht an den unterhaltszahlenden geht, ja.
heißt: kindergeld direkt an kind=unterhalt-154€,
kindergeld an unterhaltszahlenden=unterhalt nach tabelle
Aber nur die Hälfte des KIndergeldes.
stimmt: http://unterhaltsreform-2008.de/kindesunterhalt/%C2%A7-1612b-bgb/
interessant...
ist dann wohl noch nicht überall bei den familienkassen angekommen,
kenne jemanden der dann wohl gerade "leistungen zu unrecht bezieht"...bzw halbleistungen...hihi
DH btw