Ich habe mein Leasingfahrzeug, was ich drei Jahre geleast habe jetzt zum Restwert erworben. Der Verkäufer hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich gesetzlich verpflichtet bin eine Gebrauchtwagengarantie mit zu erwerben. Das wäre so beim Verkauf an privat. Wäre ich eine Firma, dann müsste ich diese nicht mit erwerben. Dazu wäre der Händler gesetzlich verpflichtet. Stimmt das? Ich denke, die wollen nur Ihre Versicherung mit los werden!!!!

Genau das denke ich auch.
Laß Dir doch mal das "Gesetz" zeigen, wo das geschrieben steht.

Es gibt nirgendwo einen Zwang eine Gebrauchtwagengarantie abzuschließen..der Kollege haut dir die Taschen voll und ich würde dies auch sehr gerne mit dem Firmeninhaber bereden wollen...
So etwas ist Betrug und Leute über den Nuckel ziehen, zeigt auch nicht gerade etwas von einer feinen Firmenphilosophie
Der Händler möchte sein Risiko, dass ihm aus der Sachmängelhaftung entsteht, begrenzen. Das kann er mit einer Reparaturversicherung erreichen. Die Kosten würde er gerne auf Dich abwälzen. Wenn sein Angebot entsprechend lautet und Du es akzeptiert hast, ist das so in Ordnung. Wenn er Dir irgendwann mal ein Angebot gemacht hat und jetzt zusätzlich Geld will, nicht. Eine gesetzliche Bestimmung, die über die Gewährleistung hinaus geht, gibt es nicht.
Bei der Übernahme eines Selbstgenutzten Leasingfahrzeuges sieht es etwas anders aus als bei einem Normalen Gebrauchtwagenkauf, da die evtl. Mängel oder Schäden ja selbst Verursacht worden sind kann die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden, den Abschluss einer GW Garantie möglichst für 24 Monate Empfehle ich sehr da diese für relativ geringe Kosten zu haben ist und eine Sicherheit bietet die i.d.R. auch eine Mobilitätsversicherung beinhaltet